Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers Der Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers ist eine anspruchsvolle und verantwortungsbewusste Tätigkeit, die ein starkes Interesse an Gesetzen, Verfahren und Menschenrechten erfordert. Als Beamte im gehobenen Justizdienst sind sie für die Durchführung von Gerichtsverfahren und andere rechtliche Angelegenheiten zuständig. Sie prüfen Fälle, nehmen Entscheidungen über Anträge von Bürgern vor und setzen sich dafür ein, dass das Gesetz auf gerechte Weise angewendet wird. Fähigkeiten und Qualifikationen 1. Gute Kenntnisse in den Bereichen Zivil- und Strafrechtslehre sowie Verwaltungsrecht 2. Fundierte Ausbildung in Sozial- Und Wirtschaftswissenschaft ,Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln '', 'eine rege Bewegung','einer hohen unterrichtlichen Leistung stand', '