Der Schulverband Sylt sucht zum nächstmöglichen Termin in Teilzeit, unbefristet einen Erzieher / Sozialpädagogischen Assistenten (m/w/d) für das Schulzentrum Sylt mit 30 Stunden Das Schulzentrum Sylt (Gymnasium mit Gemeinschaftsschulteil) in der Trägerschaft des Schulverbandes Sylt ist zentraler Schulstandort für ca. pädagogische Begleitung und Förderung der Schülerinnen und Schüler schwerpunktmäßig in der Zeit von 11:00 Uhr – 15:30 UhrZusammenarbeit in einem pädagogischen Team mit jungen und erfahrenen Fachkräften sowie mit allen Akteuren der Schule (insbesondere auch der Schulleitung)Unterstützung bei Aufsichtenorganisatorische und pädagogische Mitarbeit auch im Austausch mit Schulsozialarbeit und Schul-Streetworker. Gestaltung der HausaufgabenbetreuungUnterstützung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeptionkleinere OGS- Angebote / Aktivitäten erarbeiten und anbietenstaatlich anerkannter Erzieher (m/w/d), sozialpädagogischer Assistent (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss wünschenswertwünschenswert sind Erfahrungen in einer Offenen Ganztagsschule / HortFreude am Umgang mit Kindern und Jugendlicheneine unbefristete Anstellung in Teilzeit, die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden~ Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe TV SuE 8 a inklusive betrieblicher Altersversorgung (VBL), einer leistungsorientierten Prämie sowie Jahressonderzuwendung~30 Tage Jahresurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) vorzugsweise in den Schulferien~ gegebenenfalls Unterstützung bei der Wohnungssuche~ Teilnahme und Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen (intern/extern)~ Verschiedene xjliken Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie z. B. Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle, Betriebssport
Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich an Frau Arlett Böttcher, Fachdienst Personal und Organisation, Tel.: 04651/851-236 oder per E-Mail an .Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.