• Bearbeitung von komplexen lnfrastrukturprojekten des Eisenbahnbaus einschließlich der verantwortlichen Koordination und der fachlichen Abstimmung mit allen beteiligten Gewerken • Durchführung der auftragskonformen Leistungserbringung (Kosten-, Termin-, Qualitätskonformität) und Genehmigungsfähigkeit • Mitwirkung bei der Einholung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen gemäß § 18 AEG • Ausführung der fachspezifischen Planungsleistungen Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1–7 • Verantwortliche Durchführung von Fachprojekten, einschließlich Mitwirkung bei der Erstellung von Angeboten