Jobbeschreibung
Das Ziel eines Gerichtsvollzieherdienstes besteht darin, Verantwortung und Unabhängigkeit in Einklang zu bringen. Die Anforderungen an Fachkenntnisse sind vielseitig und erfordern ein umfassendes Wissen.
Aufgabenbereiche
* Der zentrale Aufgabenbereich im Gerichtsvollzieherdienst besteht darin, auf Betreiben von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vorzunehmen sowie die Vermögensauskunft abzunehmen.
* Gerichtsvollzieher stellen Pfändungsbeschlüsse zu, taxieren Pfändungsgegenstände und erwirken deren Herausgabe. Dabei sind sie stets um Konfliktbegrenzung mit den Schuldnern bemüht.
Weitere Aufgabenschwerpunkte
* Die weitere Arbeit des Gerichtsvollzieherdienstes beinhaltet unter anderem:
* Die Zwangsräumung von Wohnungen,
* die Versteigerung von Wertgegenständen,
* die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht.
Anforderungen
* Ein wichtiger Aspekt ist die Vielseitigkeit der Fachkenntnisse, da ein umfassendes Wissen erforderlich ist.
* Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ist ebenfalls sehr wichtig.
* Ausgeprägte Fähigkeiten zur Organisation von Arbeitsabläufen sind unerlässlich.
Bildung und Zulassung
* Die Ausbildung besteht aus berufspraktischen Zeiten von insgesamt zehn Monaten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher und einem theoretischen Lehrgang von acht Monaten.
* Für externe Bewerber wird zusätzlich ein sechsmonatiger Vorbereitungslehrgang angeboten.
Bewerbung
Ihre Bewerbung können Sie online über das gemeinsame Bewerbungsportal der Oberlandesgerichte einreichen.