Am Standort Marburg suchen wir ab
01.10.2025
in der
Klinik für Urologie eine
Pflegefachkraft (m/w/d) als stellv. Stationsleitung
für eine
befristete
Einstellung in
Vollzeit-oder Teilzeitbeschäftigung
.
Sie können sich vorstellen, Menschen in akuten Krankheitssituationen mit Empathie zu begleiten, sind bereit Verantwortung zu tragen und sind ein echter Teamplayer? Sie verfügen über Organisationstalent, ein gutes Zeitmanagement und sind motiviert, dies im Sinne unserer Patient*innen und Mitarbeitenden einzusetzen?
Sie bringen bereits pflegerische Fachexpertise mit?
Strukturieren, Organisieren, Führen und Leiten fällt Ihnen leicht? Sie können Menschen motivieren, begleiten und befähigen?
Dann begrüßen wir Sie als stellvertretende Stationsleitung unserer urologischen Station 133.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die stellvertretende Leitung der Station mit allen organisatorischen und fachlichen Aspekten. Wir wenden uns an Pflegefachkräfte mit Berufs- und Lebenserfahrung. Idealerweise haben Sie ein abgeschlossenes Studium mit pflegerischem Bezug, eine entsprechende Weiterbildung oder bringen die Bereitschaft mit sich in diese Richtung weiterzuentwickeln.
Wenn Sie daran interessiert sind, nach einer strukturierten und Ihrem Wissensstand angepassten Einarbeitungszeit mehr Verantwortung zu übernehmen, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme und hoffen Sie bald begrüßen zu dürfen!
Nach einem einjährigen Befristungszeitraum ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen. Alle weiteren Vorteile, die wir als UKGM Ihnen anbieten können, berichten wir Ihnen gerne bei einem Kennenlerngespräch.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen sowie die Möglichkeit zur Anschaffung eines Jobbikes über die Entgeltumwandlung gemäß Tarifvertrag UKGM.Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.