Für das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen suchen wir am Standort Moringen – unweit der Universitätsstadt Göttingen – zum 01.08.2026 eine engagierte Führungspersönlichkeit als
Verwaltungsdirektorin oder Verwaltungsdirektor (m/w/d),
die die strategische und organisatorische Weiterentwicklung des Maßregelvollzugszentrums Niedersachsen maßgeblich gestaltet.
Die Verwaltungsdirektorin oder der Verwaltungsdirektor ist unmittelbar dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) unterstellt.
Der Dienstposten ist nach BesGr. B 2 NBesG bewertet.
Mit dem Dienstposten ist ein Amt mit leitender Funktion im Sinne des § 5 NBG verbunden. Das Amt wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe verliehen und nach erfolgreichem Abschluss der regelmäßigen zweijährigen Probezeit auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übertragen.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe anstreben, müssen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 NBG erfüllen. Danach darf in ein Amt mit leitender Funktion grundsätzlich nur berufen werden, wer sich in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder einem Richterverhältnis auf Lebenszeit befindet und in das ausgeschriebene Amt mit leitender Funktion auch als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit berufen werden könnte.
Die Beschäftigung ist auch in einem Arbeitsverhältnis möglich. In Anlehnung an die beamtenrechtliche Probezeit wird das Arbeitsverhältnis im Fall einer Einstellung zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristet. Bei einem bereits unbefristet bestehenden Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen bleibt dieses bestehen, die Führungsposition wird allerdings zunächst für die Dauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Bei Bewährung ist die unbefristete Fortführung des Arbeitsverhältnisses in der Position beabsichtigt. Die Eingruppierung erfolgt – vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministeriums – außertariflich entsprechend der BesGr. B 2 a. T.
Über das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN):
Das MRVZN mit Sitz in Moringen ist ein Landesbetrieb gemäß § 26 Nds. LHO und verantwortet den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere nach §§ 63 und 64 StGB. Rechtsträger ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Die Verwaltung des MRVZN betreut eigene Einrichtungen an den Standorten Moringen, Hannover, Göttingen, Brauel/ Zeven und Bad Rehburg/ Loccum sowie sieben mit Aufgaben des Maßregelvollzugs beliehene private Kliniken für Forensische Psychiatrie mit insgesamt rund 1.450 Beschäftigten und bewirtschaftet ein jährliches Haushaltsvolumen von ca. 240 Mio. €.
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