Die Aufgaben der Direktorin / des Direktors Der Vorstand, der aus der Direktorin / dem Direktor besteht, ist neben dem Kuratorium und dem Freundeskreis der Franckeschen Stiftungen e.V. Organ der Stiftung. Er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung im Sinne des Stiftungszwecks und die Beschlüsse des Kuratoriums aus. Der Vorstand übt die personalrechtlichen Befugnisse aus und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Das Land Sachsen-Anhalt, die Bundesrepublik Deutschland, die Stadt Halle (Saale) sowie die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Evangelische Kirche in Deutschland und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland sind im Kuratorium der Stiftung vertreten. Der Direktorin / Dem Direktor obliegen die Führung, die Weiterentwicklung und strategische Positionierung der Stiftung. Wesentliche Schwerpunkte bilden dabei die lebendige Pflege der internationalen Beziehungen, die bundesweite Vernetzung in die Politik und die Gesellschaft, die Förderung und Initiierung der Zusammenarbeit stiftungseigener Arbeitszweige untereinander sowie mit Partnerinstitutionen auf dem Gelände und darüber hinaus. Des Weiteren gehören die Fortsetzung des UNESCO-Antragsprozesses sowie die Ertüchtigung des Gebäudeensembles unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu den Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre. Das 300. Todesjahr August Hermann Franckes bietet 2027 den Rahmen für ein breit gefächertes Programm mit überregionaler Ausstrahlung. Anforderungsprofil Die Bewerberin / Der Bewerber muss in der Lage sein, die Franckeschen Stiftungen verantwortungsvoll und kreativ zu führen, in der Öffentlichkeit überzeugend zu vertreten, konstruktiv und kooperativ mit unterschiedlichen Partnerinnen / Partnern zusammenzuarbeiten und die Stiftung und ihr einzigartiges Profil in der Verbindung von Kultur, Bildung, Wissenschaft und Sozialem international, bundesweit und lokal weiterhin in herausragender Weise zu positionieren. Es wird erwartet, dass die Bewerbung konzeptionelle Überlegungen zur Weiterentwicklung der Franckeschen Stiftungen beinhaltet (max. 15.000 Zeichen). Die Bewerberin / Der Bewerber muss darüber hinaus die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen: erfolgreicher Abschluss eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums (Mastergrad oder gleichwertig); mehrjährige berufliche Erfahrung im Leitungsbereich und der Repräsentanz von kulturellen Einrichtungen im In- bzw. Ausland, möglichst in verschiedenen Institutionen; mehrjährige berufliche Erfahrungen in der Personalführung, möglichst in verschiedenen Funktionen; Erfahrung bei der Steuerung und Weiterentwicklung von Verwaltungsabläufen, insbesondere bei Haushalt und Personal vorzugsweise im öffentlichen Sektor; fundierte Erfahrungen im Kulturmanagement; fundierte Erfahrungen im Museums- und Ausstellungswesen; sehr gute Kenntnisse der aktuellen Kulturlandschaft und ihrer Diskurse; fundiertes Fachwissen in der Geschichte des langen 18. Jahrhunderts; Erfahrung in der Einwerbung von Drittmitteln; verhandlungssicheres Englisch; Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit christlichen Kirchen. Erwartet wird eine Persönlichkeit mit ausgeprägten analytischen und konzeptionellen Fähigkeiten, Organisationstalent, Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und einer hohen Sozialkompetenz. Ein hohes Maß an Einsatzfreude und Belastbarkeit einschl. der Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, ggf. auch über einen normalen Arbeitstag hinaus, sowie ein kooperativer und integrierender Arbeits- und Führungsstil werden ebenso vorausgesetzt wie die Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen. Dazu erscheint eine Wohnsitznahme in der Stadt Halle (Saale) bzw. der näheren Umgebung als wünschenswert. Wünschenswert sind zudem: Promotion; Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement; Erfahrung in der Umsetzung von Bauprojekten; Erfahrung in der Vereinsarbeit und mit Ehrenamtlichen; Kenntnisse mindestens einer weiteren Fremdsprache. Bewerbungsmodalitäten Das Kuratorium entscheidet über die Bestellung der Direktorin / des Direktors. Die Direktorin / Der Direktor hat eine Amtszeit von sechs Jahren. Mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Für die Dauer der Bestellung wird ein Dienstvertrag geschlossen. Die außertarifliche Vergütung erfolgt in Anlehnung an die Dienstbezüge eines entsprechenden Landesbeamten der Besoldungsgruppe B 5 des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Auf das Arbeitsverhältnis sind die für den öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Vorscchriften (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder - TV-L) anzuwenden. Die Stiftung sowie die sie finanzierenden Körperschaften streben eine weitere Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Führungspositionen, an und sind deshalb an Bewerbungen weiblicher Persönlichkeiten besonders interessiert. Bewerbungen schwerbehinderter Manschen werden nach Maßgabe der Vorschriften des SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird ein Hinweis auf die Schwerbehinderung im Anschreiben erbeten. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den erforderlichen und aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen unter Angabe von Referenzen bis zum 08.06.2024 an den Kuratoriumsvorsitzenden der Franckeschen Stiftungen: Herrn Prof. Dr. Udo SträterpersönlichFranckesche StiftungenFranckeplatz 1 Haus 3706110 Halle (Saale) oder per E-Mail an: bewerbung@francke-halle.de Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die unter der vorgenannten E-Mail-Adresse oder postalisch unter der angegebenen Adresse eingehen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Der Schutz der persönlichen Daten der Bewerberinnen und Bewerber ist den Franckeschen Stiftungen sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend der einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Es sei aber darauf hingewiesen, dass bei der Übersendung von E-Mails an die Franckeschen Stiftungen keine Verschlüsselung erfolgt.