Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in (w/m/d) in der Multiprojektkoordination Unterstützen Sie uns im Bereich Ingenieurwesen, Technik, IT
Einsatzort: Coesfeld Starttermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 25.03.2026
Werden Sie Teil unseres Teams als Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in (w/m/d) in der Multiprojektkoordination.Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Coesfeld eine/n Bauingenieur*in / Wirtschaftsingenieur*in (w/m/d) in der Multiprojektkoordination.Multiprojektplanung, -kontrolle und -koordination aller Planungs- und BauprojekteSteuerung der FinanzprogrammePersonalkapazitätenplanungAnsprechperson für die LeistungserfassungAngelegeneiten des Regionalrates und der Verkehrskommission
abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen, Fachrichtung Bau, eines vergleichbaren Studienganges (Diplom (FH)/Bachelor) oderBefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im technischen Dienst, Schwerpunkt Ingenieurwissenschaften (Studiengang Bauingenieurwesen oder vergleichbar)mindestens dreijährige praktische Erfahrung im o.g. Bereich in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bzw. vergleichbar
Sie besitzen sehr gute Microsoft Office-Kenntnisse, insbesondere Excel.
Kollegialität und SinnhaftigkeitEntwicklungsmöglichkeitenSicherheit und VersorgungVereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.