In der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist ab 01.10.2026 eine voraussichtlich bis 31.08.2028 befristete Teilzeitstelle im Umfang von 0,5 MAK bzw. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter des psychologischen Dienstes (m/w/d) zu besetzen. Bei Fortbestehen des Vertretungsgrundes ist eine spätere Verlängerung über den 31.08.2028 hinaus ggfls. möglich.
Die Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges und zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen. Aktuell bietet die JVA Rheinbach eine Belegungsfähigkeit von 613 Haftplätzen.
Der Psychologische Dienst der Justizvollzugsanstalt Rheinbach ist derzeit mit 7 Planstellen ausgestattet. Die Kräfte des Psychologischen Dienstes sind in ein interdisziplinäres Team eingebunden.
Nähere Informationen zur Behörde finden Sie unter
Die Tätigkeit des psychologischen Dienstes orientiert sich an den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM NRW vom 18.12.2025 (2400 - IV. 54)) in der Fassung vom 06.07.2017.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen sind bis spätestens 12.07.2026 unter Beifügung der nachstehend genannten Unterlagen ausschließlich online an die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rheinbach, Aachener Straße 47, 53359 Rheinbach, zu richten (poststelle@jva-rheinbach.nrw.de).
Urkunden und Zeugnisse sind eingescannt als pdf-Datei einzureichen. Die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Einladung zum Auswahlverfahren.
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Psychologischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt Rheinbach gerne zur Verfügung:
Frau Nicole Seidel
Tel.: 02226/86-143
nicole.seidel@jva-rheinbach.nrw.de
Weitergehende Informationen zur Tätigkeit eines Psychologen / einer Psychologin im Justizvollzug können Sie ebenso unter abrufen.