Am Standort Marburg suchen wir ab
sofort
in der
Klinik für Dermatologie einen
Medizinischen Fachangestellten (m/w/d) als Leitung der Hochschulambulanz
für eine
befristete
Einstellung in
Vollzeitbeschäftigung
.
Sie können sich vorstellen, Menschen aller Altersgruppen mit Hautkrankheiten mit Empathie zu begleiten, sind bereit, Verantwortung zu tragen und sind ein echter Teamplayer? Außerdem verfügen Sie über Organisationstalent, ein gutes Zeitmanagement und sind motiviert, dies im Sinne unserer Patient*innen einzusetzen?
Dann freuen wir uns, Sie möglichst bald in unserem Team in leitender Funktion begrüßen zu dürfen.
Die Hochschulambulanz der Dermatologie betreut und behandelt Patient*innen mit sämtlichen Erkrankungen der Dermatologie. Unterschiedliche Spezialsprechstunden sowie kleinere ambulante Eingriffe runden das Angebot an unsere Patient*innen ab und machen Ihren Arbeitsplatz spannend und abwechslungsreich.
Ihr Tätigkeitsfeld umfasst:
* die Steuerung und Optimierung der Abläufe in der Hochschulambulanz
* die Erstellung und Sicherstellung der Dienst- und Urlaubsplanung
* die Umsetzung einer modernen und patientenorientierten Versorgung unserer Patient*innen
* die Umsetzung von Qualitätsstandards und Hygienevorschriften
Sie sind Ansprechpartner für Mitarbeiter*innen, andere Berufsgruppen sowie Vorgesetzte.
Wir wenden uns an Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten und der Bereitschaft Verantwortung zu tragen und im Sinne unserer Patient*innen und Mitarbeiter*innen, Prozesse aktiv mitzugestalten.
Nach einem einjährigen Befristungszeitraum ist die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.
Das UKGM ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte. Die Vergütung erfolgt leistungsbezogen nach den Tarifverträgen für das UKGM und umfasst eine ergebnisorientierte Erfolgsbeteiligung. Zudem erhalten Sie ein RMV-Jobticket Premium für die Nutzung des regionalen ÖPNV in Hessen. Bei Aufnahme einer Tätigkeit am UKGM, Standort Marburg, unabhängig vom Einsatzort, ist der Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes gemäß §§ 20, 23, 23a IfSG erforderlich.