Prüfung der Teilhabebeeinträchtigungen
Fachlich fundierte Beratung und Unterstützung, um passende Hilfsangebote für Kinder und junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen zu erarbeiten
Einleitung entsprechender Hilfen
Planung und Steuerung der Eingliederungsprozesse und aktive Beteiligung am Hilfeplanverfahren
Beratung bei Fragen zur Erziehung
Sicherstellen des Kindeswohls gemäß dem Schutzauftrag durch das SGB VIII und im Bedarfsfall entsprechende Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren