Beruf des Rechtspflegers
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich. Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden.
* Familien- und Betreuungsverfahren:
Personen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, erhalten einen Betreuer. Die Richtigkeit dieser Person wird geprüft um sicherzustellen das diese den betreffenden Personen helfen kann.