Teilzeit (62,5 %) Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit. Am Fachbereich Medizin, Studiendekanat, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf 2 Jahre eine Teilzeitstelle (62,5 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als Referent*in am Campus Fulda Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen. Weiterentwicklung, Koordination und Organisation der mündlichen und schriftlichen Prüfungen, der OSCE (objective structured clinical examination) und des M2 (Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung) am Campus Fulda in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Medizin Leitung und Weiterentwicklung des Fuldaer Interprofessionellen Lernzentrums (FiLZ) Mitarbeit bei Planung und Umsetzung des dem Standort Fulda zugeschriebenen Veranstaltungsangebotes für den Studiengang Humanmedizin (inkl. Weiterentwicklung und Koordination des studentischen Tutor*innenprogramms: Auswahl, Administration, Betreuung sowie Schulung der Tutor*innen Erstellung und Veröffentlichung von Informationsmaterialien sowie Bescheinigungen (analog und online) unter Kenntnis und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen und universitären Regelwerke abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Staatsexamen, Master, Diplom oder vergleichbar), bevorzugt in den Gebieten Medizin, Gesundheit, Verwaltung, Recht oder Wirtschaft ausgeprägte kommunikative und integrativer Kompetenz, Erfahrung in der interprofessionellen Teamarbeit mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten betriebliche Altersvorsorge (VBL) Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.