Aufgaben im Referat Personal
Die Leitung des Referats ist verantwortlich für die Steuerung der monatlichen Entgeltabrechnung, die Ansprachsperson in lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und die Nachversicherung von Beamtinnen und Beamten. Darüber hinaus ist sie für die Berechnung und Zahlbarmachung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an ehrenamtlich tätige Personen verantwortlich. Die Leitung muss auch den Personaletat erstellen und überwachen und sich an der Lösung von Grundsatzfragen beteiligen.