Mitarbeiter/-in Arbeitssicherheit für Pflege- / Betreuungskräfte (m/w/d)
Wir suchen Sie für das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und unbefristet zu besetzen.
Das Sachgebiet Ganztagesschule und Betreuung von Grundschulkindern übernimmt die Organisation, bedarfsgerechte Planung und konzeptionelle Weiterentwicklung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote für die städtischen Schulen. Neben der Dienst- und Fachaufsicht an den Schulen stellt das Thema Arbeitssicherheit einen wichtigen Baustein dar. Für dieses bedeutende Thema suchen wir eine engagierte Persönlichkeit, die eigenständig, strukturiert und zuverlässig arbeitet und unser Team tatkräftig unterstützt.
Ein Job, der Sie begeistert
Sie unterstützen und beraten die Führungskräfte bei der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung von Betreuungskräften der verlässlichen Grundschule und dem pflegerischen Personal an den SBBZen
kontinuierliche Überwachung, Prüfung und Analyse der aktuellen Anforderungen, Vorschriften und Rechtsgrundlagen im Bereich Arbeitssicherheit sowie Identifikation von sich daraus ergebenden Handlungsbedarfen
Aufbau von Prozessen und Maßnahmen zur Erfüllung aller arbeitssicherheitsrechtlichen Vorgaben sowie zu deren Dokumentation
Unterstützung bei der Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen im Tätigkeitsfeld der Pflege- und Betreuungskräfte und Ableitung von Handlungsbedarfen
Durchführung von zielgruppenspezifischen Seminaren, Schulungen und Unterweisungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen für Pflege- und Betreuungskräfte einschließlich der Erstellung von Unterweisungsunterlagen
Zu Ihren Aufgaben zählt ebenfalls die Kontrolle der Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen von Begehungen und Besprechungen einschließlich Dokumentation und Terminverfolgung sowie Erstellung von Statusberichten zum Stand von Arbeitsschutzaufgaben
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Ihr Profil, das zu uns passt
ein abgeschlossenes Studium im Bereich Sicherheitstechnik, Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifikation
abgeschlossene verwaltungsnahe oder kaufmännische Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit
bewerben können sich auch Verwaltungsfachangestellte mit Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA, ehem. Angestelltenlehrgang I) oder
Sie besitzen die Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
idealerweise besitzen Sie Fachkenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie der einschlägigen Normen und Gesetze
Freuen Sie sich auf
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart
vergünstigtes Mittagessen
Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe 9b TVöD.
Noch Fragen?
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Natascha Kötzle unter 0711 216-88346 oder natascha.koetzle@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Birgit Borell unter 0711 216-88331
oder birgit.borell@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
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Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 02.10.2025 an unser Online-Bewerbungsportal
unter
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Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 40I/0042/2025 an das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.