Die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
- Fachbereich Finanzen -
in Münster
sucht zum nächstmöglichen Termin mehrere
Wirtschaftsinformatikerinnen/Wirtschaftsinformatiker (m/w/d)
als Professorin / Professor (Besoldungsgruppe W 2)
am neuen Dienstort Rostock
Der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und ist organisatorisch bei der Generalzolldirektion in Münster angegliedert. Am Fachbereich Finanzen wird im dualen Bachelorstudiengang »Zolldienst des Bundes (LL.B.)« der Nachwuchs des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung und im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik der gehobene Dienst für die öffentliche Verwaltung ausgebildet.
Ihr Einsatz ist im Rahmen des dualen Studiengangs »Zolldienst des Bundes (L.L.B.)« (Laufbahnausbildung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst) am Campus Rostock des Fachbereichs Finanzen vorgesehen.
Ihre Berufung erfolgt gem. § 132 Abs. 1 BBG zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit mit dem Ziel der Entfristung.
Wesentliche Aufgaben
Lehrtätigkeit in den betriebswirtschaftlichen Modulen des Studienbereichs 26 »Betriebswirtschaftslehre«, in den Modulen zur Digitalen Verwaltung sowie in weiteren wirtschaftswissenschaftlichen Modulen,
Lehrtätigkeit zusammen mit anderen Fachdisziplinen (insbesondere Psychologie und Jura) im Rahmen der interdisziplinär kompetenzbasierten Ausrichtung des Studiengangs Zoll,
Konzipieren, Entwickeln und Fortentwickeln von Modulen, Lehrveranstaltungen und anderen Lehrformaten, einschließlich digitaler Lehrsettings und digitaler Lehre auf Distanz,
Betreuung, Pflege und Fortentwicklung von Lehrmaterialien und Lehrsettings unter Einbeziehung der bewährten Möglichkeiten des digitalen Lehrens,
Betreuung und Anleitung von Lehrbeauftragten und neuen Lehrenden.
Anforderungen
Studienabschluss (Master oder Diplom) in Wirtschaftsinformatik (oder ein vergleichbarer Abschluss) mindestens mit der Note »gut«
Erfüllung der Eignungs- und Befähigungsmerkmale des § 131 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz in Verbindung mit § 19 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung vom 21. August 2018 (GMBl. 2018 S. 662) insbesondere
eine Promotion im Bereich der Wirtschaftsinformatik, der Betriebswirtschaftslehre oder einem vergleichbaren Bereich,
eine fünfjährige Berufspraxis (davon 3 Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Abs.1 Nr. 5 HG NRW) und
pädagogische Eignung (möglichst nachgewiesen durch Evaluationsergebnisse)
Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz und
jederzeit Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
Darüber hinaus sind die folgenden Kriterien wünschenswert und werden bei der Auswahl entsprechend berücksichtigt:
mehrjährige Lehrerfahrung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an einer Universität,
einschlägige Erfahrungen mit digitaler Lehre/Lehre auf Distanz,
einschlägige Erfahrung in der berufsfeldbezogenen Lehre
Fähigkeit, sich schnell mit neuen Sachproblemen vertraut zu machen,
Bereitschaft, intensiv mit der Praxis zusammen zu arbeiten und sich kontinuierlich weiter zu entwickeln,
Bereitschaft zur Teilnahme an hochschuldidaktischen Fortbildungen,
hohe Sozialkompetenz in der Kooperation und Kommunikation mit anderen Lehrenden und Mitgliedern der Hochschule,
hohe Innovations-, Einsatz- und Leistungsbereitschaft in der Lehre und deren Weiterentwicklung.
Die besondere Aufgabenstellung der Hochschule des Bundes erfordert eine praxisnahe Ausbildung. Es wird daher die Bereitschaft erwartet, durch regelmäßige Praxiseinsätze in der Zollverwaltung die notwendige praktische Berufserfahrung zu erwerben bzw. zu erhalten und zu vertiefen. Bei Bedarf soll auch die Durchführung von Veranstaltungen zu verwandten Themenbereichen und Fortbildungsveranstaltungen übernommen werden.
Die Besetzung der Stellen richtet sich nach den hochschulrechtlichen Bestimmungen. Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Finanzen führt ein Berufungsverfahren durch. Der Besetzungsvorschlag des Fachbereichsrates bedarf der Stellungnahme des Senats der Hochschule des Bundes. Die Bestellung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen.
Unser Angebot
Wir ermöglichen Ihnen ein Beamtenverhältnis beim Bund in der Besoldungsgruppe W 2. Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit, wobei § 48 BHO zu berücksichtigen ist. Die anschließende Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist grundsätzlich möglich.
Die Zollverwaltung ist ein familienfreundlicher Arbeitgeber und wurde erfolgreich zum audit berufundfamilie zertifiziert. Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie u.a. durch moderne Arbeitszeitmodelle. Es ist grundsätzlich möglich, die Aufgaben in Teilzeit wahrzunehmen. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Wir streben eine Gleichstellung von Frauen und Männern an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sind beim Zoll willkommen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusionsvereinbarung bevorzugt berücksichtigt. Nachteilsausgleiche können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Anzeige der Schwerbehinderung gewährt werden.
Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in maschinenlesbarer Form auf unserem Rechner bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden alle zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht bzw. vernichtet, soweit diese im Falle einer Einstellung nicht zur Aufnahme in die Personalakte vorzusehen sind (§ 106 Bundesbeamtengesetz). Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Haben wir Ihr Interesse geweckt,
dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31. Juli 2025 an
Generalzolldirektion
Arbeitsbereich DI.A.12 (DI.A.121.20)
Gescherweg 100
48161 Münster
oder per E-Mail an:
(Bewerbungen-hD-MS.gzd@zoll.bund.de).
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung die Referenznummer »2025/W2/StB26/Rostock« an und fügen Sie bitte die folgenden Anlagen bei: tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Schulabschluss-, Prüfungs-, Promotions- und Beschäftigungszeugnisse sowie Nachweise zur Lehrtätigkeit und zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
Bitte beachten Sie, dass elektronisch eingereichte Bewerbungsunterlagen aus IT-sicherheitstechnischen Gründen nur im PDF-Format ohne Hyperlinks akzeptiert werden können. Bitte fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mög-lichst zu einer einzigen PDF-Datei zusammen.
Haben Sie Fragen zu dieser Stellenausschreibung?
Als Ansprechpartner steht Ihnen der zuständige Fachabteilungsleiter Prof. Dr. Malte Peters (E-Mail: malte.peters@bwz.bund.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen über die Zollverwaltung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de oder unter www.zoll.de. Informationen über die Hochschule des Bundes sind im Internet unter www.hsbund.de abrufbar. Informationen über den Fachbereich Finanzen finden Sie unter www.fbfinanzen.de.