Rechtspfleger:innen als Fachjuristen "> Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger wirken Sie als Fachjuristin/Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Aufgaben sind vielfältig und umfassen wichtige Teile der Rechtspflege. Sie nehmen die ihnen aufgrund eines Bundesgesetzes übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Ihre Stellung ist mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar, da sie auch nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden sind. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Aufgabenbereich