Du prüfst und berätst in erster Linie in den Themenfelder Wertpapierdienstleistungs- und ‐depotgeschäft und arbeitest in Projekten mit. So erbringst du einen Beitrag zur Wertschöpfung und zur Verbesserung von Geschäftsprozessen in der Kasseler Sparkasse.
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin in unbefristeter Anstellung eine/n
Compliance-Prüfer (m/w/d) mit Schwerpunkt WpHGmit einem Arbeitszeitanteil von 80% (ca. Tauche ein in ein attraktives Arbeitsumfeld: Hier erwartet dich eine Kultur der Offenheit und Wertschätzung. Entfalte dich und wachse weiter: Wir bieten dir eine gründliche Einarbeitung, erstklassige Fortbildungen und zahlreiche Möglichkeiten zur persönlichen, fachlichen sowie methodischen Weiterentwicklung.
✓ Profitiere von einer fairen Vergütung und attraktiven Sozialleistungen: Freue dich auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, eine transparente Vergütung nach TVöD-S, tarifliche Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen sowie 32 Tage Urlaub im Jahr.
✓ Genieße unsere Zusatzleistungen: Wir unterstützen dein Wohlbefinden mit einem betrieblichen Gesundheitsmanagement, Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, einem Betriebsrestaurant, Fahrradleasing und attraktiven Mitarbeitendenkonditionen sowie -rabatten. Abschluss des Studienganges Sparkassenbetriebswirt:in (oder vergleichbarer Abschluss)
✓ Warum gerade die Kasseler Sparkasse?
Wir legen großen Wert auf das, was Menschen bewegt und vorantreibt: Bei uns übernehmen Sie Verantwortung, haben die Möglichkeit, Prozesse und Regeln kritisch zu hinterfragen und sich selbst mehr zuzutrauen. Wir erkennen und nutzen zukunftsorientierte Chancen und Möglichkeiten gemeinsam und treiben die Digitalisierung voran, ohne dabei den persönlichen Kontakt und die Nähe zu unseren Kund:innen aus den Augen zu verlieren. Dann nimm die Herausforderung an und sende uns deine Online-Bewerbung bis zum 19.Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht, da wir die Vorgaben des Hessischen Gleichstellungsgesetzes erfüllen wollen. Nach § 9 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungs-gesetz weisen wir darauf hin, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind.
Schwerbehinderte Bewerber:innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.