Wir suchen eine erfahrene Fachkraft für die Professur Programmierung.
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* Bewerbungsfrist: 30.09.2025
* Stellenwert: Professur
Die folgenden Voraussetzungen sind erforderlich:
1. Abschluss in Informatik oder vergleichbarer Fachrichtung
2. Promotion mit Informatikbezug
3. Langjährige Praxis in verschiedenen gängigen Programmiersprachen (C/C++ und Python)
4. Kenntnisse in Entwicklungswerkzeugen und Versionsverwaltungssystemen
5. Leidenschaft für didaktische Fragestellungen in der Grundlagenausbildung Programmierung
6. Interesse an digitalen/ hybriden Lehrformaten
7. Freude am Umgang mit jungen Menschen in einem Umfeld der kulturellen Vielfalt
Die Tätigkeit umfasst die Vermittlung von Grundlagen der Programmierung sowie weiterer Grundlagen der Informatik in Präsenz- und Online-Formaten.
Sozialkompetenz ist uns wichtig. Wir wünschen uns engagierte, teamfähige und auf Augenhöhe agierende Kolleginnen, die Freude an der Lehre haben, anwendungsnahe Forschung betreiben und bei der Weiterentwicklung des Fachbereichs eine aktive Rolle einnehmen möchten.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in einem umgänglichen und engagierten Team kompetenter Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen mit flachen Hierarchien mitzuwirken. Die Berliner Hochschule für Technik setzt sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und bietet ihren Lehrkräften eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten.
Chancengleichheit: Die Berliner Hochschule für Technik strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an. Sie bittet qualifizierte Interessentinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Interessierte Frauen können Kontakt zur zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule aufnehmen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Grundsätzliche Anforderungen an alle unsere Professuren:
1. Die verstärkte Internationalisierung erfordert neben der Unterrichtssprache Deutsch auch gute englische Sprachkenntnisse.
2. Die Bewerbenden müssen fähig sein, das gesamte Fachgebiet in der Lehre und der angewandten Forschung zu vertreten.
3. Ebenso wird vorausgesetzt, dass sie Aufgaben im Bereich der Grundlagenausbildung und in der Service-Lehre für andere Fachbereiche übernehmen.
4. Eine engagierte Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung ist für die zu berufende Person selbstverständlich.
5. Bei externen Bewerbenden wird ein Wohnungswechsel in den Raum Berlin zur Erfüllung der Dienstpflichten erwartet.
6. Voraussetzung für die Berufung ist immer die Berufungsfaehigkeit gemäß § 100 des Berliner Hochschulgesezes.