Inhaltliche Schwerpunkte
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die das Berufungsgebiet mit den folgenden Inhalten in Lehre und Forschung vertritt:
Fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in den genannten Bereichen werden erwartet.
Zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers gehört auch die vertretungsweise Übernahme von Lehrveranstaltungen im Grundlagenstudium und in verwandten Fachgebieten.
Weitere Aufgaben der Professur sind die Betreuung von Praktika sowie studentischen Projekten, Forschung auf dem Berufungsgebiet, die Einwerbung von Drittmittelprojekten und die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Einstellungs- und Eignungsvoraussetzungen
Sie erfüllen die Einstellungs- und Eignungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG (Sächsisches Hochschulgesetz). Das sind:
Sie müssen darüber hinaus bereit und in der Lage sein, die weiteren in § 69 SächsHSG aufgeführten Pflichten wahrzunehmen.
Eine Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung wird erwartet.
Wir suchen eine Persönlichkeit mit exzellenten didaktischen Fähigkeiten, die unsere Studierenden motiviert und begeistert und Interesse an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung der akademischen Bildung hat.
Eine Befähigung zur qualifizierten Untersetzung der Lehre mit Methoden des E-Learnings ist erwünscht.
Zur Stärkung der Profillinien der Hochschule werden fakultätsübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre und Forschung erwartet.
Wir bieten
Hinweise zum Bewerbungsablauf
Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Wissenschaft und Lehre an. Qualifizierte Wissenschaftlerinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bewerbungen schwerbehinderter und diesen gleichgestellten Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist möglich. Es wird angestrebt, die Professur in Vollzeit zu besetzen.
Des Weiteren bitten wir um Einreichung eines Lehr- und Forschungskonzeptes für die ausgeschriebene Professur.
Bitte beachten Sie, dass die geforderten beglaubigten Kopien von Abitur-, Diplom- und Masterzeugnissen sowie der Diplom-, Master-, Promotions- und ggf. der Habilitationsurkunde im Laufe des Berufungsverfahrens, spätestens zum Termin der Probelehrveranstaltung, nachgereicht werden müssen. Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Daten während der Übermittlung im Internet standardmäßig nicht geschützt sind. Verwenden Sie im Zweifelsfall unsere Postanschrift, um uns vertrauliche Informationen mitzuteilen. Neben den vertraulichen Informationen können Sie