Arbeitssicherheitsbeauftragte bei DEKRA
Ihre Aufgabenstellung lautet:
* Unternehmen von Unternehmen die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen - unter Berücksichtigung von § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Vorgaben der DGUV zu beraten.
* Mit Ihrer Expertise geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeits- und Gesundheitsgefahren festzulegen und Gefährdungsbeurteilungen sowie deren Dokumentation durchzuführen.
* Arbeitsschutzunterweisungen routiniert übernehmend und bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen unterstützend.
* Die Untersuchung von Arbeitsunfällen und die Ermittlung ihrer Ursachen zum Aufgabenbereich gehörig.
Qualifikationen
* Meister (Handwerk oder Industrie) oder Techniker-Abschluss.
* Mindestens 2 Jahren Berufserfahrung nach erfolgtem Abschluss.
* Fachkunde nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz bzw. Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
* Zusätzliche Qualifikationen als Brandschutzbeauftragter oder Spielplatzprüfer wünschenswert.
Was wir bieten
* Attraktive Vergütung.
* 30 Tage Urlaub, Zusatzurlaub bei längerer Betriebszugehörigkeit.
* Sehr hohe zeitliche Flexibilität sowie hohe Selbstbestimmung der eigenen Arbeitszeiten.