Als Professor für das Lehrgebiet Recht im Gesundheitswesen unterrichtet man in Lehre, Forschung und Entwicklung.
* Schwerpunkte sind Sozial-, Pflege- und Medizinrecht
Fundierte Kenntnisse im Rechtsgebiet Gesundheit mit Erfahrungen in rechtlichen Belangen der Gesundheitsfachberufe werden gefragt