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Beschäftigte (m/w/d) im allgemeinen vollzugsdienst, justizvollzugsbeschäftigte, justizvollzugsbedienstete

Herford
Justizvollzugsanstalt Herford
Inserat online seit: 21 Juni
Beschreibung

A. Beschreibung der Stelle

Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses in Entgeltgruppe 4 TV-L mit der Option auf Höhergruppierung.

Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt, insofern muss die Bereitschaft bestehen, die zweijährige Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) zu absolvieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes der JVA Herford sind für die Betreuung, Versorgung und Beaufsichtigung der Gefangenen zuständig und unterstützen die besonderen Fachdienste (u.a. Psychologen, Ärzte, Pädagogen, Seelsorger) bei der Behandlung der Gefangenen.

B. Aufgaben

Die Aufgaben ergeben sich aus den einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben für den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Untersuchungshaft und den Richtlinien für den Bereich der Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen – AV des JM vom 05. Juni 1987 (4434 – IV. A17) in der Fassung vom 08. April 2015.

Zu den Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gehören insbesondere:

1. das Hinführen der Gefangenen zu einem verantwortungsbewussten, geordneten Zusammenleben in der Anstalt,
2. die Mitwirkung bei der Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen,
3. die Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten der Gefangenen,
4. die Mitwirkung bei Maßnahmen der sozialen Hilfe,
5. die Mitwirkung bei der medizinischen Versorgung von Gefangenen,
6. das Führen von Einzel- und Gruppengesprächen,
7. die Erledigung täglich anfallender Schreib- und Verwaltungsarbeiten, überwiegend am PC,
8. die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen,
9. die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung der Gefangenen,
10. die Sorge für die Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen mit ihren Einrichtungs- und Lagerungsgegenständen,
11. die Sorge für die Reinlichkeit der Gefangenen, ihrer Wäsche und Kleidung,
12. die Durchsuchung der Gefangenen,
13. die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensvorschriften und der Hausordnung,
14. die Überwachung der Anstaltsgebäude und des Anstaltsgeländes sowie des Vorfeldes,
15. die Kontrolle des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs sowie der Gegenstände, die in die Anstalt ein- oder aus ihr herausgebracht werden,
16. die Überwachung von Besuchen.

C. Anforderungsprofil

I. Fachkompetenz

Die/ der Bewerber/in verfügt über folgende fachliche Kompetenzen:

17. Kenntnisse im Konflikt- und Krisenmanagement
18. sehr gute Gewandtheit im schriftlichen sowie mündlichen Ausdruck
19. sicheres Auftreten sowie gute Umgangsformen
20. gute Kenntnisse im Umgang mit Computern

II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenzen

Für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer

21. die besondere geistige und charakterliche Eignung und die für den allgemeinen Vollzugsdienst erforderliche gesundheitliche Eignung, insbesondere die erforderliche körperliche Tauglichkeit nachweist,
22. mindestens eine Realschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt oder
23. mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt, sowie
eine förderliche Berufsausbildung odereine abgeschlossene Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweist,
24. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt ist und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt ist,
25. die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
26. die absolute Bereitschaft mitbringt, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,
27. die Bereitschaft mitbringt, die Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht feststellen zu lassen,
28. die Bereitschaft mitbringt, eine Sicherheitsüberprüfung durchführen zu lassen.

Die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter verfügt über

29. ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen,
30. gute Teamfähigkeit,
31. Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft,
32. ein hohes Maß an Loyalität, Verschwiegenheit und Verantwortungsbewusstsein,
33. Kommunikationsfähigkeit
34. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
35. die zwingend erforderliche Bereitschaft für Schicht- und Wochenenddienste.

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