Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stelle einer Informationssicherheitsbeauftragten/eines Informationssicherheitsbeauftragten (m/w/d) in der Wertigkeit der Bandbreite der Besoldungsgruppen A 13/A 14 - Laufbahngruppe 2.2 zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
* Umsetzung und Steuerung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) für das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) und den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW)
* Koordination und Kontrolle fachlich-behördlicher Sicherheitsanforderungen auch im Zusammenhang mit Maßnahmen des justizeigenen IT-Dienstleisters
* Erstellung, Weiterentwicklung und Fortschreibung von Informationssicherheitskonzepten gemäß der BSI-Standards
* Identifikation von Sicherheitsrisiken
* Begleitung von IT-Projekten in Bezug auf die Informationssicherheit
* Stellungnahmen zu Fragestellungen mit Auswirkungen auf die Informationssicherheit und den Datenschutz
* Aufarbeitung von Informationssicherheitsvorfällen
* Initiierung, Koordination und Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz
* Aufgaben im Bereich des Notfallmanagements
Sie bringen mit:
* Vertiefte Kenntnisse der Informationstechnik (wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist ein einschlägiger Studienabschluss z.B. in Informatik oder Wirtschaftsinformatik)
* Fundierte Kenntnisse der Informationssicherheits-Standards, wie dem BSI IT-Grundschutzkatalog und der Richtlinien der ISO 2700x sowie der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit und des Datenschutzes
* Kenntnisse und Erfahrungen in der Beurteilung von Netzwerkbetriebssystemen und -komponenten, Servern sowie der Entwicklung und Fortschreibung von IT-Infrastrukturen
* Verständnis für organisatorische Zusammenhänge sowie Bereitschaft, sich in die besondere Struktur der Justiz und des Verfassungsgerichtshofes einzufinden
* Möglichst langjährige Berufserfahrung im IT-Bereich, gute Kenntnisse von IT-Systemen und aktuellen Entwicklungen
* Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Eigenverantwortung und Belastbarkeit
* Loyalität sowie hohes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
* Ausgeprägte Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
* Bereitschaft zur fortwährenden Aus- und Fortbildung sowie zur Einarbeitung in neue Technologien und Verfahren
* Bereitschaft zur gelegentlichen Wahrnehmung von Dienstreisen
Unser Angebot:
Wir bieten eine anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem großen Aufgabenspektrum im OVG NRW (Internetauftritt: und im VerfGH NRW (Internetauftritt: Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
* flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
* die Inanspruchnahme von Homeofficetagen
* einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr
* individuelle und umfangreiche Fortbildungs- sowie Personalentwicklungsmöglichkeiten
* ein behördliches Gesundheitsmanagement und
* einen krisensicheren Arbeitsplatz
Für die Besetzung der Stelle kommen Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 bis zur Bes.Gr. A 14 LBesO A sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte in Betracht. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt grds. eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 oder 14 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntGO TV-L). Die Stufenzuordnung wird bei der Einstellung geprüft. Darüber hinaus kann die Stelle in gleicher Weise mit Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden, die bislang nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Das Beschäftigungsverhältnis ist auf Dauer angelegt, kann aber – abhängig von der Vorbeschäftigung – zum Zwecke der Erprobung befristet werden. Die Anrechnung von einschlägiger, mehrjähriger Berufserfahrung in dem erlernten Beruf ist möglich.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG bleibt hiervon unberührt.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt für Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2025 vorzugsweise elektronisch an verwaltung@ovg.nrw.de oder auf dem Postweg an die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster.