Professur (m,w,d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG 16.04.2025 Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) Mühlheim am Main
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Professur (m,w,d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG
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Professur (m,w,d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG
Mühlheim am Main
Aktualität: 16.04.2025
Anzeigeninhalt:
16.04.2025, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Mühlheim am Main
Professur (m,w,d) für das Studienfach Informationstechnik W 2 HBesG
Aufgaben:
Es sind die Inhalte nach den curricularen Vorgaben, abrufbar unter unter Studium, Schutzpolizei und Kriminalpolizei, zu vermitteln. Die Lehre umfasst die Durchführung sämtlicher Lehrveranstaltungen im Bereich der Informationstechnik sowie in den Veranstaltungen der Vertiefungsrichtung Cyberkriminalistik. Neben der fachlichen Ausbildung spielt die methodisch-didaktische Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, interdisziplinäres Denken und Handeln, selbständiges Problemlösen, Arbeitsorganisation und Effizienz eine wichtige Rolle. Bezüge zu anwendungsbezogener Forschung sind ausdrücklich erwünscht. Zum Aufgabengebiet gehören neben der Lehre im Fach Informationstechnik in den Studiengangängen »Bachelor of Arts - Polizeivollzugsdienst" die Durchführung von Prüfungen und die Betreuung von Bachelorarbeiten, die Forschung, die Mitwirkung bei Koordination und Vertretung des Fachs innerhalb und außerhalb der Hochschule, die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Curriculums und die Aktualisierung des Fachwissens sowie der Erhalt des Praxisbezugs zum Polizeidienst.
Qualifikationen:
Die erforderlichen Qualifikationen und die Einstellungsvoraussetzungen für die Professur sind in § 68 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) festgelegt. Die fachlichen Anforderungen ergeben sich aus den Regelungen für den jeweiligen Studiengang. Aufgrund der besonderen Belange des Polizeistudienganges sind darüber hinaus zusätzliche Kenntnisse aus den Bereichen Cyberkriminalität, oder der Digitalen Forensik, beispielsweise im Kontext von Datenträger-, Netzwerk oder Kryptowährungsforensik, von Vorteil. Mindestvoraussetzungen für die Einstellung als Professorin oder Professor sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein den Lehraufgaben entsprechendes abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 67 Abs. 1 HessHG erforderliche Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und die pädagogische Eignung. Als Nachweis der Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit gilt in der Regel die Qualität der Promotion; darüber hinaus werden nach den Anforderungen der Stelle zusätzliche wissenschaftliche Leistungen oder besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, verlangt. Die Lehrbefähigung und pädagogische Eignung sind in einer Probelehrveranstaltung nachzuweisen. Seitens der Hochschule wird Wert gelegt auf eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Lehrerfahrung ist wünschenswert. Eine Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Studiengänge sowie in der Hochschulselbstverwaltung wird ebenso vorausgesetzt, wie die Bereitschaft, in mehreren Campus und Studiengängen der HöMS sowie im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu lehren. Gesucht wird eine motivierte und engagierte Persönlichkeit (m, w, d), die in der Lage ist, die genannten Disziplinen am Fachbereich Polizei in der Lehre und in der Forschung zu vertreten.
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