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Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)

Oldenburg
Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser
Lebensmittelkontrolleur
Inserat online seit: 29 Mai
Beschreibung

Lebensmittelkontrolleur/in (m/w/d)

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LA-
VES) und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 22 - Taskforce Verbraucherschutz am
Standort Oldenburg
Vergütung / Besoldung: bis A 11 Nds. Besoldungsgesetz / EG 11
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (je nach Qualifikation und persönlicher
Eignung)
Arbeitszeit: 40 / 39,8 Stunden/Woche - bedingt
teilzeitgeeignet -
Vertragsdauer:
unbefristet
Beginn:
nächstmöglicher Zeitpunkt
Bewerbungsfrist
:
07
.
6
.202
6
Verfahrenskennziffer:
13.21_LMK Dez. 22
Im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - kurz: LA-
VES arbeiten rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den gesundheitlichen Verbraucher-
schutz.
Gesundheitsrisiken frühzeitig erkennen und wirksam bekämpfen, das ist unser Ziel. Zuverlässige
Kontrollen, sichere Untersuchungen sowie unabhängige Informationen sind dabei die wichtigsten
Instrumente. Das Bündeln aller Kompetenzen sorgt für Sicherheit und Transparenz „vom Feld
und aus dem Stall auf den Tisch“. Zum LAVES gehören niedersachsenweit sechs Untersu-
chungsinstitute, die jährlich rund zwei Millionen Untersuchungen durchführen. Der Sitz der Zent-
rale ist in Oldenburg, wo auch die Fachabteilungen angesiedelt sind. Diese übernehmen unmit-
telbare Vollzugsaufgaben und stehen den Behörden der Landkreise beratend zur Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen zum LAVES und zum Dezernat 22 - Task Force Verbrau-
cherschutz.

Das bieten wir Ihnen

* bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen (Eignung, Qualifikation) besteht die
* Eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in einem zukunfts-

weisenden und lebendigen Arbeitsumfeld in einem Amt, welches für Themen zuständig ist,

* Interdisziplinäres Arbeiten in einer offenen und freundlichen Arbeitsatmosphäre
* 30 Tage Urlaub
* Flexible Arbeitszeitmodelle und mobiles Arbeiten für einen optimalen Ausgleich von Arbeit,

Familie und Freizeit

* Zusätzliche Altersvorsorge sowie die Möglichkeit zu Bildungsurlaub für Tarifpersonal
* Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
* Gesundheitsmanagement
* Umfangreiche Hospitationsmöglichkeiten

Ihre Aufgaben

Sie sind für die Grundsatzangelegenheiten der anonymen Meldestelle inklusive der Auswertung
und Erstellung von Berichten zuständig. Dazu gehören auch die Bearbeitung der anonymen Mel-
dungen sowie die Bedienung des Hinweisgebersystems.
Weiterhin arbeiten Sie im Team der Niedersächsischen Kontaktstelle der Europäischen Schnell-
warnsysteme (RASFF, Safety-Gate und AAC). Dabei unterstützen und beraten Sie die kommu-
nalen Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Erstellung und Bearbeitung von Meldungen
in den EU-Schnellwarnsystemen sowie im Portal Lebensmittelwarnung.de.
Darüber hinaus sind Sie an der Konzeptentwicklung und Umsetzung von Schwerpunktprogram-
men wie auch an der Organisation und Durchführung von Ereignisfallübungen beteiligt. Die Mit-
arbeit an der Weiterentwicklung des niedersächsischen Krisenmanagementhandbuchs gehören
ebenso zu Ihren Aufgaben wie die operative Beratung der kommunalen Behörden bei den Auf-
gaben der Lebensmittelüberwachung.
Eine Änderung des Aufgabenzuschnittes bleibt vorbehalten.
Das bringen Sie idealerweise mit
Sie besitzen die Fähigkeit zum strukturierten und eigenverantwortlichen Arbeiten. Sie können
komplexe Sachverhalte allein und im Team bearbeiten, sachgerechte Entscheidungen treffen so-
wie termingebundene Arbeitsabläufe organisieren. Sie sind engagiert, flexibel, belastbar, arbeiten
gerne mit Datenbanksystemen und besitzen anwendungssichere EDV-Kenntnisse im Bereich
MS-Office (insbesondere Outlook, Word, Excel und OneNote). Verfügen Sie zudem über Einfüh-
lungs- und Durchsetzungsvermögen und eine gute Kommunikationsfähigkeit gepaart mit einem
freundlichen und verbindlichen Auftreten, dann sind Sie die/der Richtige für diese Aufgabe.

Erforderlich für Ihre Bewerbung sind

* Ausbildung zur / zum Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur
* mehrjährige Erfahrung in der amtlichen Überwachung im LFGB-Bereich
* Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Gesund-

heits- und soziale Dienste für den Lebensmittelkontrolldienst, sofern diese nicht vorliegt wird

* Kenntnisse der europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen in den Bereichen Lebens-
* Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und Erlasse im Bereich der EU-Schnellwarnsysteme
* Gute Englischkenntnisse in Hinblick auf die Nutzung des RASFF
* Bereitschaft erforderliche Fortbildungen zu absolvieren

Zur Gewährleistung der Erreichbarkeit der Schnellwarnkontaktstelle erfordert der Dienstposten /
Arbeitsplatz die Bereitschaft zur regelmäßigen sowie anlassbedingten Arbeit auch außerhalb der
üblichen Dienstzeiten. Auch Rufbereitschaften müssen auf diesem Dienstposten / Arbeitsplatz
wahrgenommen werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung
bevorzugt berücksichtigt. Bitte fügen Sie zur Wahrung Ihrer Interessen der Bewerbung einen
Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei.
Das LAVES strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Nie-
dersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bewerbungen von Männern
werden daher besonders begrüßt. Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten beziehungs-
weise von Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Für Rückfragen zu den Aufgaben steht Ihnen Herr Dr. Rommerskirchen, Tel.: 0441 57026 232,
zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren richten Sie bitte an Frau Kleene, Tel.: 0441 57026-
172\.
Für Auswahlverfahren relevante Datenschutzrechtliche Informationen für Bewerberinnen und Be-
werber finden Sie hier.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich online über das Karriereportal des
Landes Niedersachsen () oder per E-Mail an
bewerbungen@laves.niedersachsen.de .
Ihre Bewerbung richten Sie bitte - mit den üblichen Unterlagen sowie einer Einverständniserklä-
rung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, sofern Sie derzeit bereits im öffentlichen Dienst
beschäftigt sind - unter oben angegebener Verfahrenskennziffer und der Angabe Ihrer E-Mail-
Adresse an das
Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz

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