Stellenangebotsart
Im Beruf
Arbeitgeber/Dienstherr
Land Rheinland-Pfalz
Einsatzdienststelle
Polizeiinspektion Linz
Arbeitsort
Linz
Beginn der Tätigkeit
Offene Stellen
1
Befristete Beschäftigung
unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Stellenbeschreibung
Im Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums Koblenz / Polizeidirektion Neuwied ist zum 1. Januar 2026 die nachgenannte Führungsfunktion neu zu besetzen:
Leitung
der Polizeiinspektion Linz
Um diese Funktionsstelle können sich ausschließlich rheinland-pfälzische Polizeibeamte (m/w/d) der Schutzpolizei mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt ab der Besoldungsgruppe A 12 bewerben, soweit die aufgeführten Bewerbungsvoraussetzungen gegeben sind. Die ausgeschriebene Stelle ist nach Besoldungsgruppe A EA) bewertet. Eine Beförderungsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Zuweisung.
Aufgabenbeschreibung:
* Führung der Polizeiinspektion, Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
* Beurteilung der Sicherheitslage im Dienstbezirk
* Planung, Vorbereitung und Führung von herausragenden Lagen auf Inspektionsebene
* Führung von Einsätzen auf Ebene des Dienstbezirkes.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Im Rahmen der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes strebt das Polizeipräsidium Koblenz eine weitere Erhöhung des Frauenanteils in Führungsfunktionen in seinem Geschäftsbereich an und ist daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die zu besetzende Funktion ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Ferner weisen wir darauf hin, dass nach der Besetzung der Stelle grundsätzlich eine Mindestverwendungszeit von zwei Jahren auf diesem Dienstposten erwartet wird.
Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens sind Bewerbergespräche vorgesehen.
Bewerbungen erbitten wir bis drei Wochen nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an
PPKoblenz.PV3-
Bildungsabschluss
* Abschluss des Studiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, mit Führungsausbildung oder Teilnahme an der für die Funktion vorgesehenen Führungsfortbildung, oder
* Abschluss des Studiums an der Hochschule der Polizei und Teilnahme an der für die Funktion vorgesehenen Führungsfortbildung oder
* Abschluss der Aufstiegsausbildung für das dritte Einstiegsamt und Teilnahme an der für die Funktion vorgesehenen Führungsfortbildung.
Die für die Funktion notwendige Führungsqualifizierung kann auch bei Bedarf nach der Entscheidung über die Stellenvergabe nachgeholt werden.
Anforderungen
* mindestens vierjährige Verwendung im dritten Einstiegsamt sowie Führungserfahrung in Stab und/oder Linie.
Herausragende Befähigungen:
Fachkompetenz, Auffassungsgabe und Denk- und Urteilsvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Selbständigkeit und Entschlusskraft, Verantwortungsbewusstsein und ‑bereitschaft, Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperation und Teamarbeit, Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung.
Bewerbungsadresse
Land Rheinland-Pfalz
Polizeipräsidium Koblenz
Moselring 10-12
56068 Koblenz
E-Mailadresse für Anfragen
PPKoblenz.PV3-
Zusätzliche Bewerbungsarten
E-Mail
Internetadresse des Arbeitgebers
Ende der Bewerbungsfrist