Im Kindergarten des Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Hildesheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein nach Entgeltgruppe S 8b TV-L bewerteter Arbeitsplatz für eine/ einen
staatlich anerkannte/n Erzieher/in (m/w/d)
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Einstellung und einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden.
Als Qualifikation wird eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in oder Heilerzieher/in mit staatlicher Anerkennung gefordert. Bewerben können sich ebenfalls Personen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung ihren Abschluss erwerben und zum Einstellungsbeginn die staatl. erfolgt nach der Entgeltgruppe S 8b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Berufserfahrungen in der Betreuung von Kindern mit einer Hörschädigung sowie Grundkenntnisse in Deutscher Gebärdensprache (DGS) sind wünschenswert aber keine Einstellungsvoraussetzung.
Das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim ist eine soziale Einrichtung in der Trägerschaft des Landes mit Schulen im Sinne des Nds. Die Einrichtung nimmt Aufgaben der Bildung, der Frühförderung sowie der Erziehung und der Betreuung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen und den daraus resultierenden Kommunikationsbeeinträchtigungen sowie die Beratung der Eltern wahr und ist überregionales Förderzentrum i. S. d. Pädagogische Begleitung und individuelle Förderung der hörbehinderten Kinder mit unterschiedlichsten Entwicklungsverläufen
Planung, Durchführung und Mitgestaltung des Gruppenalltags
Dokumentation des gesamten Entwicklungsprozesses
Bereitschaft die Pädagogische Arbeit qualitativ weiterzuentwickeln
Die Teilnahme an Fortbildungen über hörgeschädigte-spezifische Themengebiete wird erwartet und ist Bestandteil der Stellenbeschreibung.
Entwicklungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
~· familienfreundliche Arbeitszeiten (i.d.R. vom Vormittag bis zum frühen Nachmittag)
~· Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
~· 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
~ für Tarifbeschäftigte eine jährliche Jahressonderzahlung in Abhängigkeit der Eingruppierung und die im öffentlichen Dienst übliche Zusatzversorgung
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichem Gewicht entgegenstehen. Eine Schwerbehinderung / Gleichstellung bitte ich zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und entsprechend zu dokumentieren.
Sofern Sie gegenwärtig im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Angabe Ihrer Eingruppierung sowie um eine schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte gebeten. Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte
Nähere Auskünfte erteilt die Direktorin - Frau Beate Wüst - unter der Rufnummer 05121-801-100 oder per E-Mail ( beate.wuest@lbzh-hi.niedersachsen.de ) oder die Kindergartenleitung Frau Iris Mehler unter der Rufnummer 05121 801-261 oder per E-Mail ( iris.