Universität Regensburg - Logo In der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften ist eine Professur der Besoldungsgruppe W3 für Vergleichende Politikwissenschaft (Schwerpunkt Europa) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Das Fach Politikwissenschaft an der Universität Regensburg kombiniert eine Ausrichtung auf verschiedene Weltregionen (insb. Europa, Transatlantischer Raum) mit einem demokratiewissenschaftlichen Schwerpunkt. Institutionen, Kulturen und Prozesse politischer Systeme werden in der Vergleichenden Politikwissenschaft theoriegeleitet, methodenbasiert und empirisch fundiert untersucht. Die zu besetzende Stelle dient der Schwerpunktbildung im Bereich der vergleichenden Demokratie- und Autokratieforschung. Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (w/m/d) soll den Bereich Vergleichende Politikwissenschaft in Forschung und Lehre mit einem Schwerpunkt auf Europa vertreten. Bewerber und Bewerberinnen sollten ausgewiesen sein in einem systematischen Bereich der Vergleichenden Politikwissenschaft wie der Parlaments-, Regierungs-, Wahl-, Parteien- oder Kommunikationsforschung sowie im Vergleich west-, mittel- und osteuropäischer Systeme mit ihren historischen und politisch-kulturellen Besonderheiten. Interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Beteiligung an den Forschungsverbünden und Studiengängen der Universität Regensburg, insbesondere im DIMAS und in den Area Studies, werden ebenso erwartet wie quantitative und qualitative methodische Kompetenz. Die Bereitschaft zur Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung der Universität Regensburg ist Bedingung. Gender- und diversitybezogene Aspekte in Forschung und Lehre sind ausdrücklich erwünscht. Einstellungsvoraussetzungen sind nach Art. 57 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nach gewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch außerhalb des Hochschulbereichs erbracht sein können, nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht werden. Die Leitung einer Nachwuchsgruppe stellt unter den in Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG genannten Voraussetzungen eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung dar. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Universität Regensburg ein besonderes Anliegen (nähere Informationen unter ). Um den Gleichstellungsauftrag zu erfüllen und die Zahl ihrer Profes so rinnen zu erhöhen, fordert sie qualifizierte Wissenschaftlerinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis und bis zu fünf Publikationen) sind ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format, eine Datei) bis zum 03.06.2025 an die Dekanin der Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften der Universität Regensburg, D-93040 Regensburg, E-Mail:, zu richten. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter