Ihnen ist ein sicherer Arbeitsplatz genauso wichtig, wie eine Tätigkeit mit sozialem Mehrwert? Hierzu zählen u. a. die Aufnahme, Unterbringung, soziale Betreuung und die Verteilung auf die niedersächsischen Kommunen. Für unseren neuen Bereich Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen suchen wir: Berater/innen Fachkräfteeinwanderung (m/w/d) Dienstort: Osnabrück | Einstellungsdatum: schnellstmöglich | Besoldungs-/Entgeltgruppe: A11 NBesG* / E 11 TV-L | Bewerbungsschluss: 17.08.2025 | Befristung: unbefristet | Stellenumfang: Mehrere (Vollzeit/Teilzeit) Ihre Aufgaben Beraten von Arbeitgebenden zu Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten und dem Verfahrensablauf im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG Einleiten, Koordinieren, situatives Anpassen und Begleiten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens Prüfen der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen Mit den beteiligten Behörden wie z. Bsp. der Bundesagentur für Arbeit und den deutschen Auslandsvertretungen zusammenarbeiten Ihr Profil Abschluss: Angestelltenlehrgang II/Verwaltungslehrgang II oder erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom) im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder mit sozial-, politik- oder wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt oder ein mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossenes Hochschulstudium in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang oder einen Abschluss als Bachelor of Laws bereits verbeamtete Personen müssen über die Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Lauf-bahngruppe 2 der Fachrichtung "Allgemeine Dienste" verfügen Fachkenntnisse im Verwaltungs- und Verfahrensrecht Selbstständige, verantwortungsbewusste und eigenverantwortliche Arbeitsweise Ausgeprägte Serviceorientierung, Zuverlässigkeit und sicheres Auftreten Kommunikations- und Teamfähigkeit Offener Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen Wünschenswert: Erfahrungen im Ausländerrecht (AufenthG, AufenthV, Anwendungshinweise) Kenntnisse in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) Grundkenntnisse zum Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG), Niedersächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (NBQFG) Unser Angebot an Sie Ein sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes 30 Tage Urlaub Flexible Arbeitszeitmodelle Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mobiles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Gegebenheiten Berufsspezifische und potentialorientierte Fortbildungen Dynamisches Umfeld für Ihre Weiterentwicklung Moderne Arbeitsplatzausstattung Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet. 2025 mit dem Kennzeichen OS_O111011 unter: Jetzt online bewerben! Sie sind bereits im öffentlichen Dienst tätig? Ansprechpartner für fachliche Auskünfte: Frau Beylich, Fachbereichsleitung B1, Tel.: (0541) 66888-100. Ansprechpartnerin zum Bewerbungsverfahren: Frau Schalles, Fachbereich Personal Tel.: (0531) 3547-428, Mail: bewerbung@lab.niedersachsen.de Petzvalstr. Besondere Hinweise Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen fördert aktiv die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Schwerbehinderte Bewerber/innen oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns bereits in Ihrem Anschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung zu geben.