Job Description
Die BG Klinik Ludwigshafen ist spezialisiert auf die Akutversorgung und Rehabilitation schwerverletzter und berufserkrankter Menschen. Für diese Menschen geben über 1.600 Fachkräfte auf 17 Stationen täglich alles – und begleiten sie interdisziplinär vom Unfallort zurück ins Leben. Das ist oftmals eine Herausforderung – doch bei uns gibt es dafür alles, was es braucht, um alles zu geben.
* In der konventionellen Röntgendiagnostik arbeiten Sie an drei volldigitalen Röntgenarbeitsplätzen
* Bei der Schnittbilddiagnostik arbeiten Sie an zwei 80-Zeilen-Spiral-CT (eines davon im Schockraum) und mit einem Ganzkörper MRT 3 Tesla
* Für die Diagnostik auf den Intensivstationen und im Schockraum stehen Ihnen drei mobile volldigitale Röntgeneinheiten zur Verfügung
* Weiterhin assistieren Sie an einer Angiografieanlage in DSA-Technik
* Die komplette Bilderzeugung und Datenverarbeitung einschließlich Archivierung erfolgt digital (RIS / PACS)
* Sie nehmen turnusmäßig an Wochenend- Nacht- und Bereitschaftsdiensten teil
* Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung zum MTR (m/w/d)
* Persönliches Engagement, Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Arbeiten gehören ebenso zu Ihren Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Patientinnen und Patienten
* Berufsanfänger - sind willkommen
* Wir bieten - einen zukunftssicherer Arbeitsplatz in einer Klinik der Spitzenmedizin
* Attraktive Vergütung - nach TV BG Kliniken sowie betriebliche Altersvorsorge
* Work-Life-Balance - 30 Tage Urlaub, flexible Arbeitszeiten
* Wir bringen Sie voran - mit einem breiten Angebot an Fort- und Weiterbildungen
* Gemeinsam fit - mit Yoga, Aqua Fitness, Indoor Cycling, uvm.
* Get2gether - in unserer Kantine mit frischen Speisen
* Ein offenes Ohr -– mit unserer Lebens- und Sozialberatung für persönlichen Themen
* Stressfrei Ankommen - gute Verkehrsanbindung, Job-Ticket (bezuschusst), Dienstrad-Leasing
* Mitarbeiterrabatte - durch Corporate Benefits
* Bonus für Ihre Familie - Zahlung eines Kinderbetreuungszuschusses nach § 3 Absatz 33 Einkommenssteuergesetz