Das LfGA NRW
Das 2025 neu gegründete Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) berät und unterstützt Akteure im Land und den Kommunen in den Bereichen Gesundheit und Arbeitsschutz. Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und ist die zentrale Unterstützungseinheit bei der anstehenden Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung und dem späteren Betrieb der digitalen Programme. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.
Im Themenfeld Gesundheit unterstützt das LfGA den Öffentlichen Gesundheitsdienst, z.B. durch Bereitstellung von Versorgungsdaten, in Fragen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung, zur Arzneimittelsicherheit oder zur Prävention.
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Ihr Aufgabenbereich
* Leitung der Abteilung 7 und der neuen Fachgruppe 75 mit den Kernthemen KomNet sowie Kommunikationsoffensive ASV, Internet und Intranet der Arbeitsschutzverwaltung NRW
* (Weiter-)Entwicklung der verantworteten Aufgabenfelder und Unterstützung der strategischen Entwicklung des LfGA NRW
* Verantwortliche Vertretung der Abteilung innerhalb des LfGA NRW sowie gegenüber der Gruppe Arbeitsschutz im MAGS NRW, den Arbeitsschutzdezernaten der Bezirksregierungen und Externen
* Sicherstellung einer effektiven und effizienten Arbeitsweise zur Unterstützung und Beratung der Gruppe Arbeitsschutz des MAGS NRW und der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen
* Entwicklung und Umsetzung der Kommunikationsoffensive ASV in Abstimmung mit der Fachgruppe Arbeitsschutz des MAGS NRW
* Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Abstimmung mit dem MAGS NRW
* Identifizierung von Handlungsbedarfen im Arbeitsschutz
* Netzwerk- und Gremienarbeit
Ihr fachliches Profil
Im Rahmen der Personalentwicklung kommt die Stelle für Beamtinnen und Beamten mindestens der Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW bzw. der Entgeltgruppe 15 TV-L in Betracht.
Darüber hinaus müssen folgende fachliche Anforderungen erfüllt werden:
* Ausbildung zur Gewerbeaufsichtsbeamtin bzw. Gewerbeaufsichtsbeamten in der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen,
* mehrjährige Führungserfahrung, u. a. in der Führung von heterogenen Teams,
* vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen mit den Arbeitsabläufe und Prozessen in der Arbeitsschutzverwaltung NRW,
* mehrjährige, einschlägige Verwaltungserfahrung durch den Einsatz bzw. Tätigkeiten in verschiedenen Arbeitsbereichen und Funktionen, insbesondere in der Arbeitsschutzverwaltung NRW,
* umfangreiche Erfahrungen in der Gestaltung von Organisations- und Arbeitsabläufen sowie in der Mitwirkung bei Neu- oder Umorganisationen,
* Erfahrungen bei der Konzeption von Überwachungsaktionen.
Ihre persönlichen Kompetenzen
* Ausgeprägte Kompetenz zur Entwicklung und Umsetzung von tragfähigen Lösungsstrategien zur Umsetzung von politischen Vorgaben,
* Fähigkeit zu konzeptionellem, strategischem Denken und Arbeiten,
* hohe Kommunikations- und Durchsetzungsfähigkeit,
* hohe Sozialkompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Leitung des komplexen Aufgabengebietes.
Allgemeine Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Ministerium sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Eine Teilzeitausübung ist eingeschränkt möglich und wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten unterstützt. Die Bereitschaft zur Anpassung der Arbeitszeit an dienstliche Belange wird vorausgesetzt.
Ihre Bewerbung
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Tegeler (Tel.: 0211/855-4307). Ihre Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Frau Dr. Gurlit (Tel.: 0234/41692-1000).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) nur per E-Mail bis zum 12. April 2026 an Bewerbungen_Geschaeftsbereich@mags.nrw.de und versenden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten Bewerbungsbogen im Excel-Format.
Bewerbungen, die Unterlagen enthalten, die in einem virtuellen Speicher (Cloud) hinterlegt sind, werden aus Sicherheitsgründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie zu, dass die erforderlichen Daten für das Auswahlverfahren vorübergehend gespeichert werden.
Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier .