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W2-professur für medienpädagogik und medienbildung

Rostock
Universität Rostock
Professor
Inserat online seit: 25 November
Beschreibung

An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.04.2027, gegebenenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die W2-Professur für Medienpädagogik und Medienbildung zu besetzen. Von der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber wird in Forschung und Lehre die Vertretung der Erziehungswissenschaft in den Bereichen Medienpädagogik und Medienbildung erwartet. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Lehrveranstaltungen in medienpädagogisch einschlägigen Modulen der Lehramts-, Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Rostock. Insbesondere trägt die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber dabei Verantwortung für den Masterstudiengang «Medienkulturen und Medienbildung«. Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber beteiligt sich überdies mit Lehrangeboten in den Master- und Bachelorstudiengängen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft und bietet medienpädagogische Module im bildungswissenschaftlichen Curriculum der Lehramtsstudiengänge an. Im Mittelpunkt des Forschungs-, Lehr- und Transferengagements stehen dabei Fragen zur Medienbildung, zur Mediensozialisation, zur Mediendidaktik sowie zu kulturellen, ethischen und rechtlichen Aspekten der Digitalisierung von Lebenswelten und Bildungssettings wie auch der Mediatisierung biografischer Verläufe. Eine Promotion in Erziehungswissenschaft mit thematischer Schwerpunktsetzung in kulturwissenschaftlicher Medienbildung wird bevorzugt. Die Bereitschaft zur Kooperation im Department Bildungswissenschaften und mit weiteren Instituten an der Philosophischen Fakultät sowie mit den thematisch affinen Departments der Interdisziplinären Fakultät der Universität wird erwartet. Auskünfte erteilt: Herr Prof. Dr. Jens Brachmann, Vorsitzender der Berufungskommission Telefon: 0381/498-2657 E-Mail: jens.brachmann@uni-rostock.de Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V). Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen. Besondere Fähigkeiten und Leistungen in der Lehre sowie in der Wissenschaftsorganisation und akademischen Selbstverwaltung finden Berücksichtigung. Zu diesem Zweck sind die Ergebnisse in der Lehre, die Vorstellungen zur künftigen Lehre inkl. zur didaktischen Gestaltung von Lehrveranstaltungen darzulegen und die Erfahrungen im wissenschaftlichen Management zu beschreiben. Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet. Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien. Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Die Ausschreibung richtet sich daher an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht (geschlechtsneutral). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 12.12.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, Universitätsplatz 3, 18051 Rostock oder vorzugsweise an berufungen.phf@uni-rostock.de. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Übersendung Ihrer E-Mail an uns unverschlüsselt erfolgt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Daher werden die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten entsprechend den einschlägigen Datenschutzvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt. Bewerbungskosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. www.uni-rostock.de

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