Im Department für Komposition und Musiktheorie
gelangt folgende Stelle zur Besetzung:
Universitätsprofessur (w/m/d)
für das Fach Musiktheorie
Zahl: 1351/1-2025
(Berufungsverfahren gem. § 98 Universitätsgesetz 2002 - unbefristet,
Beschäftigungsausmaß 100 %)
Zur Bereicherung unseres Teams suchen wir eine Persönlichkeit, die das Fach Musik-theorie in dessen ganzem Spektrum vertritt (Tonsatz, Gehörbildung, Analyse), über Teamgeist verfügt und große Leidenschaft für das Fach Musiktheorie in seinen künstlerischen, musikpraktischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Ausprägungen mitbringt.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst
Lehre des «Zentralen künstlerischen Faches» (ZkF = Hauptfach) der BA- und MA- Studiengänge in Musiktheorie (künstlerischer Einzelunterricht)
Abhaltung von musiktheoretischen Seminaren und musiktheoretisch-didakti- schen Lehrveranstaltungen (Tonsatz, Gehörbildung, Musiktheorie-Pädagogik u.ä.)
Lehre von musiktheoretischen Pflichtkursen oder Wahlfächern anderer Studiengänge (bei Bedarf)
Betreuung von Bachelor- und Master-Arbeiten im ZkF Musiktheorie und in anderen Studiengängen sowie ggf. von PhD Dissertationen in Musiktheorie (bei entsprechender wissenschaftlicher Qualifikation
Anstellungserfordernisse
Ein abgeschlossenes einschlägiges Studium im Fach Musiktheorie mit einem Mindestabschluss von Diplom, Magister oder Master
Ein breites und tiefes Verständnis des Fachgebiets in seinen historischen und aktuellen Entwicklungen (gute Balance von allgemeiner Kompetenz und Spezialwissen)
Weitreichende künstlerische Erfahrung (z.B. im Bereich angewandter Tonsatz/ Écriture, Instrumentation, Komposition, Instrumentalpraxis, Dirigieren)
Mehrjährige Lehrerfahrung auf Hochschul- oder Universitätsniveau
Exzellenz in der Lehre, insbesondere in den Bereichen Tonsatz und Gehörbildung
Das für diese Professur erwünschte Profil inkludiert außerdem
Spezialisierung in Neuer Musik/zeitgenössischer Musik und Gehörbildung
wissenschaftliche Kompetenz, d.h. ein nachweisbarer wissenschaftlicher Abschluss (PhD oder wissenschaftliches Doktorat) oder wissenschaftliche Tätigkeit wie z.B. peer-reviewed Veröffentlichungen oder einschlägige Konferenzbeiträge
künstlerische Aktivität als Komponist*in oder ausübende Musiker*in
internationale Erfahrung und Vernetzung (professionelle Auslandsaufenthalte, z.B. in der Lehre, durch Erasmus, in Gremienarbeit oder Teilnahme an Konferenzen)
Darüber hinaus erwartet die Universität Mozarteum Salzburg
Mitarbeit in der Durchführung von Prüfungen, der Entwicklung des Curriculums, in Gremien und der universitären Selbstverwaltung
Mitarbeit an künstlerischen und wissenschaftlichen Projekten des Departments Musiktheorie und Komposition
Anwesenheit vor Ort (die Bereitschaft, Salzburg u. Umgebung als Lebensmittel- punkt zu wählen)
Die Entlohnung erfolgt entsprechend dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der Universitäten in der Verwendungsgruppe A1 und beträgt in der Grundstufe derzeit mindestens EUR 6.604,30 Monatsbrutto. Dieses entspricht einem Jahresbruttobezug in Höhe von EUR 92.460,20 (14 Monatsbezüge). Sowohl die Bezüge als auch sämtliche andere arbeitsvertragliche Details können Gegenstand von Arbeitsvertragsverhandlungen sein.
Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind, können wir nicht vergüten.
Die Universität Mozarteum Salzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Musiktheoretikerinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Menschen mit Behinderung, die entsprechend qualifiziert sind, werden ebenfalls ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Die Universität Mozarteum Salz-burg ist ein*e Arbeitgeber*in, die*der die Chancengleichheit fördert und sich für die Förderung von Vielfalt und Inklusion einsetzt.
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen werden bis spätestens 15.09.2025 online unter folgendem Link erbeten:
https://www.uni-mozarteum.at/apps/fe/karriere/.
RektoratUniversität Mozarteum Salzburg - Siegel