Die Künstlersozialkasse (KSK) ermöglicht in einem europaweit einzigartigen Modell ca. 190.000 selbständigen Kulturschaffenden im gesamten Bundesgebiet einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und damit eine soziale Absicherung. Die Künstlersozialkasse stellt über die Erhebung der Künstlersozialabgabe bei den abgabepflichtigen Verwertern die Finanzierung der Künstlersozialversicherung sicher. Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten sowie über die Erhebung einer Künstlersozialabgabe (Künstlersozialversicherungsgesetz – KSVG) bildet die Grundlage der Aufgaben und Tätigkeiten der KSK in Wilhelmshaven.
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