Das bieten wir:
Angenehmes Arbeitsklima
Sicherer und unbefristeter Arbeitsplatz Eine der Aufgabe angemessene Vergütung in der Entgeltgruppe P 11 gemäß Tarifvertrag DRK Sachsen
Betriebliche Altersversorgung
Garantierte Jahressonderzahlung
Zahlung vermögenswirksame Leistungen Arbeit in Vollzeit (40 Wochenstunden) Angebote zur persönlichen Entwicklung durch Fort- und Weiterbildung
Umfassende DRK Mitarbeitendenvorteilswelten
wie. z. B LVB-JobTicket; LVB-DeutschlandTicket, Tankkarte oder JobRad 30 Tage Urlaub
Das sind die Aufgaben:
1. Leitung des ambulanten Bereiches, einschließlich Personalverantwortung für die unterstellten Mitarbeiter*innen und Wahrnehmung der Aufgaben als Führungskraft
2. Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen ambulanten Pflegeversorgung
3. Touren- und Dienstplanung unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte
4. Koordination der Pflegeprozesse sowie Sicherstellung eines reibungslosen Arbeitsablaufs
5. Umsetzung und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagements
6. Vorbereitung und Begleitung von Prüfungen (MD, Heimaufsicht
7. Erstgespräche, Pflegeberatung und kontinuierliche Kundenbetreuung
8. Ansprechpartner*in für Klient*innen, Angehörige und Kooperationspartner
9. Verantwortung für die Pflegedokumentation und Leistungsnachweise
10. Mitwirkung bei der Budgetplanung und wirtschaftlichen Steuerung des Pflegedienstes
11. Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenkassen und externen Dienstleistern
Das wünschen wir uns:
12. Abgeschlossenes Studium des Pflegemanagements oder vergleichbare Qualifikation
13. Qualifikation PDL (mind. 460 Stunden) wünschenswert
14. Berufserfahrung in der ambulanten Pflege, vorzugsweise mit Leitungserfahrung
15. Unternehmerisches Denken und Handeln sowie eine selbstständige Arbeitsweise
16. Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, Diskretion und Vertrauenswürdigkeit
17. Einen zielorientierten Führungsstil und eine offene Kommunikation
18. Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS‐Office‐Produkten, Dienstplanprogrammen und eine hohe IT‐Affinität
19. Bescheinigung über den doppelten Masernschutz gemäß
§ 20 IfSG
20. Aktuelles erweitertes Führungszeugnis (ohne Eintragung)