Details zu diesem Stellenangebot
Jobtitel Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) mit pädiatrischer Vertiefung und Palliativ Care Weiterbildung - (SAPV-KJ) Einsatzbereich Klinik für Kinderheilkunde - Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Kinder / Jugendliche (SAPV-KJ) Stellenart Stelle in der Pflege Stellen-ID 11379 Eintritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt Umfang Vollzeit; 38,5 Wochenstunden / 1,5 Stellen; Teilzeit möglich Vertragsart Unbefristet Vergütung KR 8 TV-L / KR 9 TV-L bei FWB Onkologie Rückfragen an Bewerbung Online Bewerbung - Gleich hier mit nur wenigen Klicks:
Ihre Aufgaben
1. Pflegerische Betreuung, Versorgung und Begleitung schwerstkranker Patient/innen im eigenen häuslichen Umfeld zu jeder Tageszeit
2. Pflegefachliche Beratungen von Patient/innen und deren Angehörigen bei Fragen und Problemstellungen
3. Unterstützung bei der Verbesserung und dem Erhalt von Lebensqualität, welche durch ein komplexes Symptomgeschehen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schwäche etc.) deutlich eingeschränkt ist, unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung, eine internistische oder neurologische Erkrankung zugrunde liegt
Ihr Profil
4. Eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Ausbildung in der Kinderkrankenpflege oder ein erfolgreicher Abschluss eines primärqualifizierenden Pflegestudiums
5. Eine abgeschlossene Palliativ Care Weiterbildung oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
6. Erste berufliche Erfahrungen in der Palliativpflege sind wünschenswert
7. Bereitschaft zur Mitarbeit in einem interdisziplinären und interprofessionellen Team
8. Bereitschaft zur Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten
9. Selbständigkeit und Engagement zur aktiven Mitgestaltung Ihres Arbeitsplatzes
10. Führerschein zum Führen von PKW
Freuen Sie sich auf
11. Tarifvertrag-Entlastung: Bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege durch verbindliche Personalschlüssel, mehr Zeit für Patient/innen und während der Übergangsphase pauschal fünf Entlastungstage (bei einer Vollzeitbeschäftigung, bei Teilzeit anteilig)
12. Bei Wechselschicht bis zu 9 zusätzliche Urlaubstage gem. Tarifvertrag (TV-L)
13. Eine Pflegezulage i.H.v. 143,92 € pro Monat gem. Tarifvertrag (TV-L, bei einer Vollzeitstelle)
14. Umfassende Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten z.B. als Praxisanleiter/in, Pflegeexperte/in oder Führungskraft oder ein berufsbegleitendes Pflegestudium beispielsweise in Kooperation mit der FOM oder HFH.
15. Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
16. Flexible Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung
17. Mehr Informationen zu Zusatzleistungen und Unterstützungsangebote finden Sie
18. Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
19. Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
20. 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
21. Interdisziplinäres Arbeiten mit Kollegen aus anderen Fachbereichen
22. Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
23. Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
24. Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
25. Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
26. Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze
Rahmenbedingungen
27. Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
28. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
29. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
30. Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
31. Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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