Leitung im Pflegeheim: Eine Herausforderung mit Perspektiven
Wir möchten unsere Mitarbeiter unterstützen und sie durch umfangreiche Ausbildung in ihrem Beruf bestärken.
Mit dem Anstellungsvertrag verpflichten wir uns dazu, alle notwendigen Fähigkeiten zur beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter zu ermöglichen. Das betrifft nicht nur ihre körperliche Gesundheit sondern auch die Förderung von Fortbildungen.
Gemäß § 26 Absatz 1 BGB sind wir verpflichtet Ihnen Folgendes bekannt zu geben:
• Gemäß Art. 4 Nr. 7 der EU-Datenschutzgrundverordnung haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit für alle vom personenbezogenen Datenschutzeinwilligung betroffenen Verarbeitungsvorgänge.