In der Klinik und Poliklinik für Psychotherapie und Psychosomatik
Mit Inkrafttreten des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) und der Traumaambulanz-Verordnung (TAV) am 01.01.2024 haben Gewaltbetroffene (Geschädigte, Nahestehende, Angehörige, Hinterbliebene) in Deutschland das Recht auf niedrigschwelligen Zugang zu „Schneller Hilfe in Traumaambulanzen“- der psychotherapeutischen (Früh-)Intervention. Die TAV fordert zusätzlich zu qualitativen Belangen in § 11 die Vernetzung von SER-Traumaambulanzen. Bisher fehlt es allerdings an begleitender Forschung und Evaluation der Vernetzung aller Akteure in der Versorgung von akut traumatisierten Menschen.
In unserem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Forschungsprojekt „Traumaambulanzen im Versorgungsnetzwerk - CONNECTION“ untersuchen wir den aktuellen Stand der Vernetzung von SER-Traumaambulanzen im gesamten Bundesgebiet und ermitteln anhand qualitativer und quantitativer Befragungen von relevanten Akteuren des SER in den drei Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg und Hamburg vernetzungsfördernde und -begrenzende Indikatoren sowie das Inanspruchnahmeverhalten von schnellen Hilfen in den Traumaambulanzen und deren generelle Zugänglichkeit.
Die Stellen sind in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung befristet bis 31.12.2027 zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach den Eingruppierungsvorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe E13 TV-L möglich.
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