Anlagenmechaniker/in (w/m/d) in der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) In der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist ab sofort folgende Stelle zu besetzen:
Anlagenmechaniker/in (w/m/d)
Entgeltgruppe
7 TVöD
Unbefristet
Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemikaliensicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. Damit leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.
Die Tätigkeit findet im Referat "Bau und Technik" statt. Instandsetzungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an betriebstechnischen Anlagen und Laboreinrichtungen
Montage und Installation von Baugruppen und Komponenten
Schlössern) und Fenstern
Vorbereitung und Unterstützung bei den wiederkehrenden Prüfungen prüfpflichtiger Anlagen
Teilnahme am technischen Bereitschaftsdienst nach der Einarbeitungszeit
Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Gas-Wasserinstallateur oder einer vergleichbaren Berufsausbildung
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Bei ausländischen Bildungsqualifikationen wird ein Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss benötigt (siehe: anabin.kmk.org ). Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen.
Flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit
30 Tage Urlaub (5-Tage-Woche) sowie arbeitsfreie Tage am 24.Attraktiver Zuschuss zum Deutschlandticket Job/Firmenticket
Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
VBL-Betriebsrente / Vermögenswirksame Leistungen
2025 über unser Online-System.
Sofern Sie sich nicht online bewerben können, verweisen wir auf den Weg der postalischen Bewerbung:
Als innovative wissenschaftliche Einrichtung bietet das BfR familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Das BfR gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.