Berufung als Rechtspflegerin/Rechtspfleger
">
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Als Rechtspflegerin/Rechtspfleger sind Sie für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichts zuständig. Dies umfasst die Entscheidungen in Grundbuchsachen, die Entscheidung über Eintragungen in Registersachen, die Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen sowie die Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte.
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung)
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit
* Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte: In den Rechtsantragstellen helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe, soweit zulässig, kostenlos Rechtsauskünfte
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts; dazu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen)
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)
Die Ausbildung
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Sie vermittelt die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die für die Tätigkeit der Rechtspfleger erforderlichen berufspraktischen Fähigkeiten. Kennzeichnend ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
* Studium I an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
* Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
* Studium II an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (12 Monate)
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen - des Landes Baden-Württemberg statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten; vermittelt werden das materielle Recht und das Verfahrensrecht.
Voraussetzungen für die Einstellung
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt. Dazu gehört, dass die Bewerberin oder der Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzt. Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich.
Weiterhin muss die Bewerberin oder der Bewerber die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen. Darüber hinaus darf die Bewerberin oder der Bewerber das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.