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Führungskraft (m/w/d) für den bereich grundsatzfragen straßenplanung, lärm und umweltfragen im verkehr

Mainz
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Führungskraft
Inserat online seit: 9 August
Beschreibung

Führungskraft (m/w/d) für den Bereich Grundsatzfragen Straßenplanung, Lärm und Umweltfragen im Verkehr
im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz


Mainz

* Vollzeit oder Teilzeit


Unbefristet



A 14 LBesO / E 14 TV-L

* Bewerbungsfrist: 24.08.2025


Arbeitsbeginn: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Abschluss: Master o. vergleichbar


Die strategische Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur sowie die

* Grundsatzfragen zu Straßenplanung, Lärm und Umweltfragen im
* Verkehr prägen die Aufgaben des Referats 8705. Dazu gehören u. a.
* auch die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für
* herausragende Verkehrsinfrastrukturprojekte auf
* Bundes- und Landesebene für den Bereich Straße.
* Wollen Sie dabei sein?
* Ihr wesentliches Aufgabengebiet bei uns:
* Koordinierung der Planungsabläufe bei herausragenden
* Verkehrsinfrastrukturprojekten und Genehmigung der Entwürfe,


Beteiligung bei der Planung von Straßen mit besonderer Umweltproblematik

* sowie bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren,


Grundsatzfragen zur Straßen- und Landesplanung,
Grundsätze des Umweltschutzes bei der Planung und beim Bau von Straßen
Bearbeitung parlamentarischer Angelegenheiten,
Begleitung öffentlicher Termine der Ministerin und der Staatssekretäre


Sie bringen mit

abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbar) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Landespflege oder vergleichbare Abschlüsse
Wir erwarten:
Motivation, sich mit Freude in das neue Aufgabengebiet einzuarbeiten,
Organisationsgeschick, Kommunikationskompetenz und Zuverlässigkeit,
Verständnis für strategische und übergeordnete Zusammenhänge,
die Kompetenz, ausgewogene und zielorientierte Entscheidungen zu treffen,
hohe Leistungsbereitschaft.


Freuen Sie sich auf

* 30 Tage Urlaub
* Weiterbildungsmöglichkeiten
* flexible Arbeitszeiten (keine Kernarbeitszeit)
* Mobiles Arbeiten (bis zu 60%)
* Jobticket, gute ÖPNV-Anbindung
* Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
* betriebliche Altersvorsorge
* betriebliches Gesundheitsmanagement (u. a. EAP Assist und Firmenfitnessangebot)
* ein digitales Arbeitsumfeld
* Teamevents
* Tätigkeit zum Zwecke des Gemeinwohls - ein gutes Gefühl
* eine zentrale Lage im Herzen der Landeshauptstadt


Wünschenswert ist

* eine abgeschlossene Laufbahnprüfung für das 4. Einstiegsamt der Fachrichtung Straßenwesen sowie
* Berufserfahrung innerhalb der rheinland-pfälzischen Verkehrsverwaltung.


Das klingt ganz nach Ihnen?

* Dann wollen wir Sie kennenlernen!


Einzureichende Unterlagen

* Anschreiben
* Lebenslauf
* Arbeitszeugnisse
* Beurteilungen


Bewerbungsfrist bis einschließlich 24.08.2025
Per E-Mail als PDF Dokument an:


Sie haben noch Fragen?

* Melden Sie sich gerne bei uns:


Organisatorischer Ansprechpartner

* Yannick Fleck (Tel.
* Fachliche Ansprechpartnerin:
* Herr Ralf Keßler (Tel.
* Mehr über uns unter mwvlw.rlp.de


Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine weitere Erhöhung des Frauenanteils an und sind daher an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt berücksichtigt. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums:. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

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