Internationales Warenverkehrskoordinator
Zielsetzung ist es, als Fachmann des Außenhandels sicherzustellen, dass alle Abläufe rund um das Zollwesen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften verlaufen. Dies beinhaltet die Erstellung von Nachweisen für allgültige und besondere Verfahren sowie deren Abrechnung.
1. Nachweisfähigkeit hinsichtlich Zollanmeldungen und Fristen-Überwachung
2. Aufbau neuer Lagerplätze
3. Fortschreibung aller Wareneinlagerungen im Betrieb durch Aufzeichnung in einem Kontrollbuch,
auch bei Belegen antragsfreien Warenerhaltens über den einen Monat hinweg – u.a.m.,Verwendungsabruf auch sind angaben am Warennamen teilzuhaben ,– Überprüfung Neuwagenkennzeichen ABstandsabbeKonv (A6sereihe) Maß nehmen, Leistungerstelimwar,”
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