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Sachbearbeitung - für den bereich verwaltung (m/w/d)

Brake (Unterweser)
Landkreis Wesermarsch der Landrat
Verwaltung
Inserat online seit: 14 Mai
Beschreibung

Stellenbeschreibung:
Bewerben Sie sich schnell, um Ihre Chancen auf ein Vorstellungsgespräch zu erhöhen Lesen Sie die vollständige Stellenbeschreibung unten.
Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die so abwechslungsreich sind wie das Leben hier. Engagieren Sie sich für die Menschen aus der Region und profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen – damit Ihr Job gut in Ihr Leben passt.
Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner*innen und 822 km2 Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 63 – Planen und Bauaufsicht – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Sachbearbeitung – für den Bereich Verwaltung
(m/w/d)
Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA). Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Ihre Aufgaben:
Bearbeitung von Anträgen nach der NBauO und den Verordnungen auf der Grundlage der NBauO im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde, u.a.:
Bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Prüfung, Beurteilung und Entscheidung von Anträgen (u.a. Bescheiderstellung/-erteilung, Ortsüberprüfungen)
Durchführung oder Teilnahme an Antragskonferenzen
Beratungsfunktion bei Planung, Umnutzung und Gestaltung von Vorhaben
Auskünfte an Interessent*innen zu Fragen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts
Bearbeitung von Widerspruchsverfahren, verwaltungsgerichtliche Verfahren
Stellungnahmen als Genehmigungsbehörde und Träger öffentlicher Belange
Planungsrechtliche Beratung von Vorhabenträger*innen
Aufbau und Pflege eines GIS-Systems
Eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung gem. Wohnraumförderungsgesetz
Selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gem. Wohnungsbindungsgesetz
Eigenständige und eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Abgeschlossenheit von Wohnungen und Dauerwohnrechte
Ihr Profil:
Hochschulabschluss (Bachelor bzw. entsprechender Hochschulabschluss) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
ein erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II
idealerweise fundiertes Fachwissen insbesondere in den Bereichen Verwaltungsgerichtsordnung, dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
grundlegendes Fachwissen im Baugesetzbuch, in der Nds. Bauordnung, dem Nds. Denkmalschutzgesetz, den Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung inkl. Wohnbindungsgesetz und Wohneigentumsgesetz sowie dem weiteren Fachrecht (Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht) ist von Vorteil
Kenntnisse in ProBauG oder einem GIS-Programm (Esri ArcGIS oder QGIS) sind von Vorteil
Bereitschaft zu Fortbildungen in den Bereichen BauGB, NBauO, DSchG
sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
Verhandlungssichere Deutschkenntnisse
ein vorhandener PKW-Führerschein der Klasse B
stark ausgeprägte Auffassungs- und Urteilsfähigkeit, Entschlusskraft, Einsatzbereitschaft sowie Initiative
Idealerweise ein hohes Maß an Konflikt- und Kritikfähigkeit
Ihre Erwartungen an uns:
eine unbefristete Vollzeit-/Teilzeitbeschäftigung und Vergütung nach EG 9c TVöD/VKA
eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
flexible Arbeitszeiten sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
in Absprache die Möglichkeit der alternierenden Telearbeit oder mobilen Arbeit
Vorteile des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) mit Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Bezahlung, moderner Entgeltordnung, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL), vermögenswirksamen Leistungen
30 Tage Urlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Firmenfitness (EGYM Wellpass) und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft
Fahrradleasing, Corporate Benefits
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch die Großtages-pflegestelle \"Weserhafen\" auf dem Kreishausgelände
ein abwechslungsreiches Speiseangebot im Betriebsrestaurant
Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Kontakt:
Schauen ob ́s passt:
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben mit Bewerbungsmotivation, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweis über die berufliche Qualifikation, Dienst-, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen) bis zum
31.05.2026
unter Angabe des Kennwortes
30_FD 63 – Verwaltung
an die untenstehende Adresse.
Hinweise zu Ihrer Bewerbung:
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 EU-DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Format) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes – an
schicken.
Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde. xwminpx
Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Landkreis Wesermarsch der Landrat

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