Justizfachwirtin: Einstiegsposition in die Justizverwaltung
Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sind Sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Ihre Aufgaben umfassen die Übernahme büroorganisatorischer und verwaltender Tätigkeiten.
* Sie führen Akten an, übernehmen die Verwaltung von Dokumenten und fertigen Schriftstücke an.
* Die Überwachung von Fristen und Terminen ist ein wichtiger Teil Ihrer Arbeit.
* Im Rahmen Ihrer Tätigkeit führen Sie Protokolle in Gerichtsverhandlungen und beantworten telefonische und persönliche Anfragen von Beteiligten.
* Aufnahmen von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben.
* Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und die Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen stehen auf Ihrem Arbeitsplan.
* Des Weiteren erstellen Sie Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnisse.
* Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen.
* Die Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten z.B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister ist eine weitere Herausforderung.
Bei Ihrer Ausbildung werden Sie zunächst im Vorbereitungsdienst in einer Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (mittlerer Dienst) eingeschrieben. Die Ausbildung wird innerhalb von zwei Jahren durchgeführt.
Der theoretische Unterricht findet an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes M-V in Güstrow statt. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Serviceeinheiten bei einem Ausbildungsgericht sowie bei einer Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
Während Ihrer Ausbildung werden Ihnen Kenntnisse im Zivil- und Strafrecht, Familien- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie gerichtliche Verfahrensabläufe und Textverarbeitung vermittelt.
Voraussetzungen für die Einstellung
* Der Abschluss der mittleren Reife bzw. mindestens Berufsreife ist erforderlich.
* Sie müssen deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.
* Das Höchstalter am Tag der Einstellung beträgt 34 Jahre, wobei bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen das Alter bis maximal 37 Jahre betragen darf.
* Gute Deutschkenntnisse sind notwendig.
Um erfolgreich in dieser Position zu sein, sollten Sie teamfähig, zuverlässig und belastbar sein. Außerdem benötigen Sie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und eine offene, kommunikative Art.
Möglichkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss
Nach dem Abschluss können Sie sich weiterqualifizieren, indem Sie eine Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher beginnen oder ein duales Studium zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger aufnehmen.