* Erstellung und Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorbereitung der Jahressteuererklärung sowie der Körperschaftssteuer- und Kapitalertragssteuererklärungen
* Prüfung und Beurteilung von umsatzsteuerrechtlichen Tatbeständen und Geschäftsvorfällen
* Ein- und Fortführung eines internen Kontrollsystems „Steuern“ (TCMS)
* Umsetzung der Regelungen des § 2b UStG - Kommune als Steuerschuldnerin
* Ansprechperson in allen steuerrechtlich relevanten Grundsatzfragen der Stadtverwaltung sowie der städtischen Beteiligungsgesellschaften
* Erstellung von steuerlichen Leitfäden, Handlungshilfen und Buchungsanweisungen für die Buchhaltung und die gesamte Verwaltung
Änderungen im Aufgabenzuschnitt behalten wir uns vor.