Wir bieten Ihnen: Eine wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team Gezielte Einarbeitung mind. 30 Tage Urlaub (im Falle einer 5-Tage-Woche) Sehr gute tarifliche Vergütung nach AVR Caritas Jahressonderzahlung Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung von 5,6 % auf das Bruttogehalt (KZVK) Aufstockung des Krankengeldes im Falle der Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Monate Individuelle Förderung durch gezielte Qualifikationen passend zu Ihren beruflichen Zielen und Interessen Regelmäßige Teambesprechungen und Supervision Eine vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten in einem unterstützenden und wertschätzenden Arbeitsumfeld Attraktive Mitarbeiterrabatte über unser Online-Portal bei vielen Anbietern Ihr Profil: Abgeschlossenes Studium im sozialen Bereich (z. B. Dipl. Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Soziale Arbeit (Bachelor) oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einer der vorgenannten Berufsfelder Erfahrungen in der (Kinder- und Jugend-)Hospizarbeit Ein Nachweis der geforderten Weiterbildungen nach § 39 a, Absatz 2 SBG V. Die Weiterbildung Palliativ Care ist Einstellungsvoraussetzung. Alternativ wird eine einschlägige dreijährige Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst anerkannt. Die Module Koordination sowie Führen und Leiten in Hospizdiensten können in den ersten 6 Monaten erworben werden. Weitere einschlägige Fortbildungen, z.B. in der Trauerberatung oder in der systemischen Beratung wären wünschenswert Eine Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) ist zwingend erforderlich. Sie sind eine Persönlichkeit mit christlicher Grundhaltung, die sich neben ihren fachlichen Fähigkeiten durch eine ausgeprägte Beratungskompetenz auszeichnet und flexibel und lösungsorientiert auf die Anforderungen reagiert. Die Hospizarbeit ist Ihnen ein besonderes Anliegen. Sie gehen souverän und kreativ mit Krisen um und Sie haben Humor. Sie sind es gewohnt, Ihre Aufgabenstellung selbstständig zu erledigen. Ihre Aufgaben: Übernahme aller Aufgaben, die in der Rahmenvereinbarung nach § 39 a, Abs. 2 SGB V beschrieben sind, insbesondere Patientenerstbesuch, Einsatzplanung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratung zu palliativen und psycho-sozialen Fragestellungen Unterstützung bei der Vermittlung zu weiterführenden Angeboten von Netzwerkpartnern Mitarbeit bei den umfassenden Beratungs- und Schulungsangeboten des Zentrums, insbesondere bei der Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen Pflege und Ausbau von Kooperationen, Mitarbeit im regionalen Netzwerk und im Malteser Verbund Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit Administrative Aufgaben Dokumentation und Qualitätssicherung