Die Stadt Rendsburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt eine sozialpädagogische/r Assistent/in.
Es handelt sich um ein befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer einer Schwangerschafts- und ggf. Elternzeitvertretung, mindestens bis Mai 2026. Die Verlängerung erfolgt nach Feststehen der Elternzeit. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (Vollzeit) und ist zur Betreuung am Kind in der Krippengruppe in der Zeit von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr zuzüglich Verfügungszeiten abzuleisten. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
In der Kindertagesstätte Villa Kunterbunt werden insgesamt 105 Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren in drei Regelgruppen, einer altersgemischten Gruppe am Vormittag, einer Regelgruppe am Nachmittag sowie einer Krippengruppe betreut.
Wir erwarten:
* abgeschlossene Ausbildung mit staatl. Anerkennung als sozialpädagogische/r Assistent/in oder Kinderpfleger/in
* Kooperations- und Teamfähigkeit
* Belastbarkeit
* Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
* Flexibilität
* Qualifikation über die alltagsintegrierte Sprachbildung gemäß § 19 Abs. 7 KiTaG
Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren und die Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden zur Vertretung in anderen Gruppen sind wünschenswert.
Wir bieten:
* Vollzeitstelle mit einem vielseitigen, interessanten Aufgabenspektrum und verantwortungsvollen Tätigkeiten
* ein gutes Arbeits- und Betriebsklima in einem motivierten Team
* Entgelt nach der Entgeltgruppe S 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst
* monatliche tarifliche Zulage i. H. v. 130,00 € (SuE-Zulage)
* Anspruch auf jährlichen Erholungsurlaub in Höhe von 30 Tagen
* zusätzliche Gewährung von zwei Tagen bezahlter Arbeitsbefreiung (Regenerationstage)
* Leistungen des öffentlichen Dienstes
* Zuschuss von 30,00 € bei Nutzung des NAH.SH-Jobtickets
* Nutzung einer kostenlosen Büchereikarte
* vielseitige Angebote zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement
* Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
Schwerbehinderte werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
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