Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit rund 1.800 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleisterinnen und Dienstleister, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
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Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 54, am Dienstort Lippstadt eine
Technische Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Hochwasser und Starkregen
(Besoldungsgruppe A 10 bis A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 bis 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Entwicklungsmöglichkeiten sind gegeben. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Das Dezernat 54 der Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für „Wasserwirtschaft – einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz„. Als obere Wasserbehörde nimmt das Dezernat zahlreiche Aufgaben an „Gewässern 1. und 2. Ordnung„ (Ruhr, Lippe sowie Lenne, Sieg und Emscher) wahr, entscheidet u. a. über wasserrechtliche Zulassungen und erteilt finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes auch an „sonstigen Gewässern„ im Regierungsbezirk. Übergeordnet gilt es die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der EU umzusetzen.
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