Deine Vorteile
* Ein Team, das vertrauensvoll und wertschätzend zusammenarbeitet.
* Eine abwechslungsreiche Tätigkeit.
* Praxisbegleitung durch ausgebildete Praxisanleiter/innen
* Drei Praktikumseinsätze (stationäre Pflege, häusliche Pflege, Gerontopsychiatrie) in den Diakonie-Einrichtungen
* Begleitung in Deiner persönlichen Entwicklung.
* Wir schaffen Dir Freiräume für eigene Ideen in einem innovativen Umfeld.
* Entgelt nach BAT KF mit attraktiven Sozialleistungen.
* Unterstützung mit einer zusätzlichen Altersvorsorge.
* Förderung mit zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten, auch in unserem eigenen Institut.
* Durchführung einer jährlichen 2-tägigen gemeinsamen Fortbildung aller Auszubildenden mit Praxisanleiter*innen.
* Möglichkeit der Übernahme nach der Ausbildung.
* Bei Bedarf Hilfestellung bei der Suche nach einem Kindertagesstättenplatz.
* Bei Bedarf Hilfestellung in allen Lebenslagen für Dich und Deine Familienangehörigen (z.B. bei Pflegebedürftigkeit, sozialer Beratung etc.).
Deine Aufgaben
* pflege und betreue alte, kranke und pflegebedürftige Menschen in der stationären Pflege
* berate und unterstütze Pflegebedürftige und deren Angehörige
* leiste pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsversorgung
* hilf bei der Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung/-Begleitung
* unterstütze und pflege bei altersbedingten psychischen und demenziellen Veränderungen und Erkrankungen
Dein Profil
* hast Freude im Umgang mit älteren Menschen und Pflegebedürftigen.
* verfügst über Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
* hast einen Realschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder
* eine andere abgeschlossene, zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
* hast einen Hauptschulabschluss und einen Abschluss in einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung bzw. der Ausbildung als Alten- oder Krankenpflegehilfe.
* fühlst dich christlichen Werten verpflichtet.
Für die ausgeschriebene Tätigkeit ist ab dem 15. März 2022 gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz ein Immunitätsnachweis gegen COVID-19 erforderlich. Sie kann daher nur von entweder geimpften oder genesenen Personen im Sinne des § 2 Nummer 2 oder Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in der jeweils geltenden Fassung ausgeübt werden.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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